BESCHLUSS 3 . Juni Strafsache versuchten Mordes u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Ziff . Antrag Anhörung Beschwerdeführers 3 . Juni gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 30 . Oktober Adhäsionsausspruch ergänzt folgt neu gefasst : wird festgestellt Angeklagte Adhäsionskläger zukünftig noch entstehenden materiellen immateriellen Schaden 11 . Januar Uhr straße B. begangenen lichen Körperverletzung ersetzen hat dahingehende Ansprüche Sozialversicherungsträger sonstige Versicherer übergegangen sind vgl. 15 . Juni . 2 . weiter gehende Revision wird verworfen . 3 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägern Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten Adhäsionskläger entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Sost-Scheible Bender Franke Quentin