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329 lines
2.6 KiB

BESCHLUSS
5
.
April
Strafsache
1
.
2
.
1
.
:
versuchten
Totschlags
u.a.
2
.
:
Beihilfe
versuchten
Totschlag
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
5
.
April
einstimmig
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
24
.
September
werden
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
hat
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
§
Abs.
.
Ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
1
.
Hinweispflicht
§
Abs.
ist
verletzt
.
Angeklagte
ist
Feststellung
habe
schenzeitlichen
Verlassen
Moschee
Tatwaffe
Wohnung
geholt
überrascht
worden
bereits
wesentlichen
Ergebnis
Ermittlungen
Anklage
19
.
Januar
festgehalten
ist
Zeuge
Fahrt
Wohnung
beobachtet
Einsteigen
Angeklagten
Kraftfahrzeug
Geräusch
Durchladen
ner
Waffe
vernommen
hat
.
Anklagesatz
selbst
nur
Holen
Waffe
Fahrzeug
Rede
ist
handelt
wesentlich
andere
lediglich
stark
verkürzte
Darstellung
Sachverhalts
.
Selbst
hierin
wesentliche
Abweichung
sehen
würde
bestünde
Hinweispflicht
§
Abs.
.
besteht
Rechtsprechung
nur
Abweichung
Tatsachen
betrifft
gesetzlichen
Merkmale
gesetzlichen
Tatbestandes
gefunden
werden
;
aber
Feststellungen
Phase
Tatplanung
Vorbereitung
beziehen
Hinweispflicht
12
.
Herbeischaffen
Waffe
stellt
jedoch
typische
Vorbereitungshandlung
.
2
.
Landgericht
hat
Anwendung
§
Abs.
StGB
.
Alternativen
Nr.
gefährliches
Werkzeug
Nr.
Leben
gefährdende
Behandlung
auch
Alternative
Nr.
anderen
Beteiligten
gemeinschaftlich
bejaht
.
ist
rechtlich
problematisch
.
bisherigen
Fassung
Vorschrift
§
StGB
.
hat
Rechtsprechung
Auffassung
vertreten
Zusammenwirken
Täters
Gehilfen
Annahme
Tatbestandsmerkmals
gemeinschaftlich
ausreicht
vgl.
Überblick
StGB
25
.
Aufl
.
.
.
Rechtslage
Umformulierung
6
.
StrRG
§
Abs.
Nr.
StGB
.
anderen
Beteiligten
gemeinschaftlich
anders
beurteilen
ist
erscheint
eindeutig
wird
aber
überwiegend
bejaht
vgl.
Überblick
Kühl
Lackner/Kühl
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Fall
gibt
indes
Senat
Veranlassung
Termin
Hauptverhandlung
bestimmen
Rechtsfrage
entscheiden
hier
ankommt
beeinflußt
werden
.
weitere
Tatbestandsalternativen
StGB
rechtsfehlerfrei
bejaht
worden
sind
waren
Angeklagten
ohnehin
gefährlicher
Körperverletzung
bestrafen
.
kann
auch
ausgeschlossen
werden
Wegfall
angenommenen
Alternativen
tateinheitlich
verwirklichten
Delikts
Bemessung
Strafe
ausgewirkt
hat
Strafkammer
Strafe
Strafrahmen
§
StGB
Angeklagten
§
§
Abs.
StGB
gemildert
worden
ist
entnommen
hat
.
Kutzer
Lienen