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59 lines
505 B

BESCHLUSS
30
.
April
Strafsache
versuchter
besonders
schwerer
räuberischer
Erpressung
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
30
.
April
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
21
.
Dezember
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
durchgreifenden
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Pfister
Gericke