BESCHLUSS 30 . April Strafsache versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 30 . April einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 21 . Dezember wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung durchgreifenden Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Pfister Gericke