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77 lines
619 B

BESCHLUSS
25
.
Januar
Strafsache
schweren
Raubes
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
25
.
Januar
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
12
.
Mai
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
durchgreifenden
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Stellungnahme
Verteidigerin
22
.
Januar
ergibt
neuer
Sachverhalt
abweichenden
Beurteilung
Angemessenheit
Strafe
geben
könnte
.
Gericke
ECLI
:
: