BESCHLUSS 25 . Januar Strafsache schweren Raubes u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 25 . Januar einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 12 . Mai wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung durchgreifenden Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend bemerkt Senat : Stellungnahme Verteidigerin 22 . Januar ergibt neuer Sachverhalt abweichenden Beurteilung Angemessenheit Strafe geben könnte . Gericke ECLI : :