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79 lines
691 B

BESCHLUSS
25
.
Januar
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
25
.
Januar
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Verden
11
.
April
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
Angeklagte
Tat
Nachteil
Nebenklägers
verurteilt
worden
ist
;
kann
Urteil
möglicherweise
rechtsfehlerhaften
Zulassung
Nebenklage
beruhen
.
Gericke
ECLI
:
: