BESCHLUSS 25 . Januar Strafsache gefährlicher Körperverletzung 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 25 . Januar einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Verden 11 . April wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenkläger Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Ergänzend bemerkt Senat Angeklagte Tat Nachteil Nebenklägers verurteilt worden ist ; kann Urteil möglicherweise rechtsfehlerhaften Zulassung Nebenklage beruhen . Gericke ECLI : :