You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

65 lines
548 B

BESCHLUSS
10
.
Januar
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
10
.
Januar
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
31
.
August
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Rüge
Strafzumessung
sei
rechtsfehlerhaft
verweist
Senat
ergänzend
StGB
§
Abs.
Ausländer
.
Lienen
Pfister