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1182 lines
11 KiB

NAMEN
4
.
September
Strafsache
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Verhandlung
4
.
September
teilgenommen
haben
:
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Pfister
Gericke
Richterin
Bundesgerichtshof
Dr.
beisitzende
Richter
Staatsanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Justizobersekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
26
.
Juni
aufgehoben
Angeklagte
unerlaubten
Inverkehrbringens
Arzneimitteln
verurteilt
worden
ist
;
Ausspruch
Gesamtfreiheitsstrafe
;
geändert
Angeklagte
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
Beihilfe
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Freiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
wird
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
wird
;
Übrigen
freigesprochen
wird
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Angeklagte
freigesprochen
worden
ist
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Staatskasse
Last
.
Beschwerdeführer
hat
verbleibenden
Kosten
Rechtmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
unerlaubten
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
unerlaubten
Inverkehrbringens
Arzneimitteln
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
hat
.
Rüge
Verletzung
materiellen
Rechts
gestützten
Revision
wendet
Beschwerdeführer
Verurteilung
unerlaubten
Inverkehrbringens
Arzneimitteln
begehrt
insoweit
Freispruch
;
Übrigen
beanstandet
lediglich
Strafausspruch
.
Rechtsmittel
hat
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Erfolg
Übrigen
ist
unbegründet
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
gestattete
Angeklagte
Bekannten
Beutel
über
Gramm
Marihuana
Wirkstoffgehalt
%
mithin
Wirkstoffmenge
über
Gramm
Regentonne
Grundstück
verstecken
.
war
bewusst
Bekannte
Marihuana
gewinnbringend
weiterveräußern
wollte
Tat
Urteilsgründe
.
verkaufte
Angeklagte
Geschäft
"
"
Tütchen
bis
zu
g
Kräutermischungen
.
sogenannten
Legal-High-Produkte
enthielten
synthetische
Cannabinoide
.
Angeklagten
war
bewusst
Kräutermischungen
Kunden
Ersatz
Marihuana
geraucht
wurden
Erwartung
Konsum
vergleichbaren
Rauschzustand
versetzen
.
Kräutermischungen
unterfielen
damaligen
Zeitpunkt
Vorschriften
Betäubungsmittelgesetzes
.
zuvor
eingeleiteten
Ermittlungsverfahrens
war
bekannt
Kräutermischungen
gesundheitsschädlichen
Wirkungen
Ermittlungsbehörden
bedenkliche
Arzneimittel
Sinne
Arzneimittelgesetzes
eingestuft
wurden
Tat
Urteilsgründe
.
Untersuchung
aufgefundenen
Kräutermischungen
ergab
jeweils
synthetischen
JWH-210
RCS-4
zugesetzt
waren
.
Verbindungen
liegt
Dibenzopyranbasis
enthaltenen
Wirkstoff
zugrunde
.
gehören
Gruppe
Aminoalkylindole
wirken
THC
ähnlich
Cannabinoidrezeptoren
menschlichen
Körper
physiologische
Wirkung
hervorgerufen
wird
.
wurden
Erkenntnissen
THC
immunstimulierend
wirkt
etwa
MukoviszidosePatienten
eingesetzt
wird
pharmazeutischen
Industrie
vorexperimentellen
Studien
getestet
.
Testreihen
wurden
bereits
ersten
experimentell-pharmakologischen
Phase
abgebrochen
gewünschten
gesundheitlichen
Effekte
erzielt
werden
konnten
erhebliche
Nebenwirkungen
psychoaktiven
Wirksamkeit
erwarten
waren
.
Angeklagten
Kauf
angebotenen
Tütchen
enthielten
festgelegte
Wirkstoffmengen
noch
Hinweise
Wirkstoff
Dosierungsanleitungen
.
Regel
waren
Aufdruck
versehen
handele
Raumerfrischer
Inhalt
sei
menschlichen
Verzehr
geeignet
.
Konsumenten
brachten
Kräutermischungen
zumeist
Tabak
rauchten
Kombination
.
Typische
Wirkung
Konsum
Kräutermischungen
ist
gehobene
Stimmung
hin
Euphorie
subjektiv
gesteigerter
Sinneswahrnehmung
.
Phasen
gesteigerten
Antriebs
können
Schläfrigkeit
Apathie
Lethargie
abwechseln
.
hohen
Konsumdosen
Anwendung
Personen
psychischen
Störungen
wiederholtem
Konsum
kommt
häufiger
atypischen
Rauscherlebnissen
Wahnvorstellungen
Angst
Halluzinationen
Depersonalisierungserlebnisse
akute
Panikreaktionen
Desorientierung
Verwirrtheitszustände
Gedächtnisverlust
auftreten
.
Rauscherlebnisse
können
sogenannten
trips
Suizidimpulsen
steigern
.
standardisierten
Zumischung
synthetischen
Cannabinoide
folgenden
sehr
ungleichmäßigen
Verteilung
besteht
Gefahr
Überdosierung
.
Strafkammer
vernommenen
Zeugen
haben
weitere
Nebenwirkungen
Schwindelgefühle
Übelkeit
geschildert
.
Auffassung
Landgerichts
hat
Angeklagte
Verkauf
Kräutermischungen
§
Abs.
Nr.
strafbar
gemacht
Sinne
§
Abs.
Verbindung
§
Abs.
bedenkliche
Arzneimittel
Verkehr
brachte
.
Senat
hat
Sache
Gerichtshof
Europäischen
Union
Beschluss
28
.
Mai
folgende
Frage
vorgelegt
:
"
Ist
Art
.
Nr.
Buchstabe
Richtlinie
6
November
Richtlinie
31
.
März
geänderten
Fassung
auszulegen
Stoffe
Stoffzusammensetzungen
Sinne
Vorschrift
menschlichen
physiologischen
Funktionen
lediglich
beeinflussen
also
wiederherstellen
korrigieren
nur
dann
Arzneimittel
anzusehen
sind
therapeutischen
Nutzen
haben
jedenfalls
Beeinflussung
körperlichen
Funktionen
Positiven
bewirken
?
Fallen
mithin
Stoffe
Stoffzusammensetzungen
allein
Rauschzustand
hervorrufenden
psychoaktiven
Wirkungen
konsumiert
werden
jedenfalls
gesundheitsgefährdenden
Effekt
haben
Arzneimittelbegriff
Richtlinie
?
"
Gerichtshof
Europäischen
Union
hat
Vorlagefrage
Urteil
10
Juli
folgt
beantwortet
:
"
Art
.
Nr.
Buchst
.
Richtlinie
2001/83/EG
Europäischen
Parlaments
Rates
6
November
Schaffung
Gemeinschaftskodexes
Humanarzneimittel
Richtlinie
2004/27/EG
Europäischen
Parlaments
Rates
31
.
März
geänderten
Fassung
ist
auszulegen
Stoffe
Ausgangsverfahren
Rede
stehenden
erfasst
werden
Wirkungen
schlichte
Beeinflussung
physiologischen
Funktionen
beschränken
geeignet
wären
menschlichen
Gesundheit
unmittelbar
mittelbar
zuträglich
sein
nur
konsumiert
werden
Rauschzustand
hervorzurufen
gesundheitsschädlich
sind
.
"
2
.
Schuldspruch
unerlaubten
Inverkehrbringens
Arzneimitteln
Tat
Urteilsgründe
kann
Rechtsgründen
Bestand
haben
.
Würdigung
Landgerichts
erweist
Grundlage
Sache
ergangenen
Urteils
Gerichtshofs
Europäischen
Union
rechtsfehlerhaft
.
Kräutermischungen
handelt
Arzneimittel
Sinne
Art
.
Nr.
Richtlinie
6
November
Schaffung
Gemeinschaftskodexes
Humanarzneimittel
.
Nr.
28
November
S.
.
Richtlinie
2004/27/EG
Europäischen
Parlaments
Rates
31
.
März
Änderung
Richtlinie
.
Nr.
30
.
April
S.
.
geltenden
Fassung
Folgenden
:
RL
Humanarzneimittel
.
stellten
Angeklagten
verkauften
Kräutermischungen
auch
Arzneimittel
Sinne
Arzneimittelbegriff
Richtlinie
deutsches
Recht
umsetzenden
§
Abs.
wiederum
Voraussetzung
barkeit
Angeklagten
§
Abs.
Nr.
gewesen
wäre
.
Einzelnen
:
Auslegung
europäischen
Rechts
berufene
Gerichtshof
Europäischen
Union
hat
vorgenannten
Urteil
10
Juli
Rechtssachen
NStZ
Art
.
Nr.
RL
Humanarzneimittel
ausgelegt
Stoffe
synthetische
erfasst
werden
Wirkungen
schlichte
Beeinflussung
physiologischen
Funktionen
beschränken
geeignet
wären
menschlichen
Gesundheit
unmittelbar
mittelbar
zuträglich
sein
mithin
nur
konsumiert
werden
Rauschzustand
hervorzurufen
gesundheitsschädlich
sind
aaO
S.
.
Begründung
hat
Gerichtshof
ausgeführt
RL
Humanarzneimittel
verschiedene
Definitionen
Begriffs
"
Arzneimittel
enthalte
:
Art
.
Nr.
Buchst
.
Humanarzneimittel
sind
Stoffe
Stoffzusammensetzungen
Mittel
Eigenschaften
Heilung
Verhütung
menschlicher
Krankheiten
bestimmt
sind
.
Art
.
Nr.
Buchst
.
RL
Humanarzneimittel
definiert
Arzneimittel
Stoffe
Stoffzusammensetzungen
menschlichen
Körper
verwendet
verabreicht
werden
können
menschlichen
physiologischen
Funktionen
pharmakologische
immunologische
metabolische
Wirkung
wiederherzustellen
korrigieren
beeinflussen
medizinische
Diagnose
erstellen
.
Auch
Bestimmungen
Wort
"
"
getrennt
seien
müssten
Varianten
Verbindung
miteinander
gelesen
werden
voraussetze
verschiedenen
Kriterien
so
verstanden
werden
könnten
Gegensatz
stünden
aaO
S.
.
-9-
Vorschrift
sei
Blick
Ziel
Gewährung
hohen
Niveaus
Schutzes
menschlichen
Gesundheit
lesen
.
bringe
schlichte
Neutralität
Auswirkung
menschliche
Gesundheit
Ausdruck
impliziere
gesundheitsfördernde
Wirkung
.
Bezugnahme
Definition
Art
.
Nr.
Buchst
.
Humanarzneimittel
Eigenschaften
Heilung
Verhütung
menschlicher
Krankheiten
lasse
eindeutig
Bestehen
positiven
Wirkung
menschliche
Gesundheit
ableiten
.
Auch
Definition
.
Regelung
nehme
Begriffe
Bezug
gesundheitsfördernde
Wirkung
implizierten
Ende
Bestimmung
medizinischen
Diagnose
Rede
sei
rechtzeitigen
Behandlung
möglicherweise
diagnostizierten
Krankheit
diene
.
könne
Ausdrücke
"
wiederherstellen
"
"
korrigieren
"
gelten
positive
Wirkung
menschliche
Gesundheit
auch
Krankheit
vorliege
herausgestellt
werden
solle
.
Verständnis
Begriffen
folgenden
Ausdrucks
"
beeinflussen
"
könnten
Hinblick
Sicherstellung
Kohärenz
Verhinderung
widersprüchlichen
Auslegung
verschiedenen
Kriterien
Definitionen
anderen
teleologischen
Erwägungen
gelten
.
erfasse
auch
Ausdruck
"
beeinflussen
"
nur
Stoffe
geeignet
seien
Funktionieren
menschlichen
Organismus
folglich
menschlichen
Gesundheit
zuträglich
sein
aaO
S.
.
Übereinstimmung
Auslegung
Gerichtshofes
Europäischen
Union
Senat
vorliegenden
Verfahren
gebunden
ist
vgl.
Karpenstein
50
.
.
Art
.
.
ist
folglich
auch
Abs.
Nr.
Art
.
Nr.
Buchst
.
RL
Humanarzneimittel
nahezu
wortgleich
wiedergibt
Richtlinie
so
deutsches
Recht
umsetzt
auszulegen
nationalen
Arzneimittelbegriff
ständlichen
synthetischen
Cannabinoide
erfasst
werden
:
sind
zwar
geeignet
physiologischen
Funktionen
beeinflussen
sind
aber
Funktionieren
menschlichen
Organismus
Gesundheit
zuträglich
.
rechtsfehlerfreien
Feststellungen
Landgerichts
wurden
vielmehr
nur
Rauschwirkung
konsumiert
entfalteten
lediglich
gesundheitsschädliche
Wirkungen
.
Angeklagten
verkauften
Kräutermischungen
synthetischen
Cannabinoide
enthielten
unterfielen
Begriff
§
Abs.
Nr.
noch
Präsentationsarzneimittels
Abs.
Nr.
Mittel
Eigenschaften
Heilung
Linderung
Verhütung
menschlicher
tierischer
Krankheiten
krankhafter
seelischer
Beschwerden
bestimmt
waren
.
mithin
Angeklagten
schon
Arzneimittel
vertrieben
wurde
kam
Strafbarkeit
§
Abs.
Nr.
Betracht
.
Tatzeit
waren
synthetischen
Cannabinoide
noch
Anlage
Betäubungsmittelgesetz
aufgenommen
so
dass
auch
Strafbarkeit
§
.
ausscheidet
.
schließlich
vorliegenden
Fall
auch
Anhaltspunkte
ersichtlich
sind
Angeklagte
Verkauf
Kräutermischungen
sonstiger
Weise
etwa
Körperverletzungsdelikten
schuldig
gemacht
haben
könnte
war
insoweit
freizusprechen
.
3
.
Schuldspruch
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Tateinheit
Beihilfe
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
hat
hingegen
Bestand
.
Auch
Revision
insoweit
allein
bemängelte
Strafausspruch
lässt
Rechtsfehler
Ungunsten
Angeklagten
erkennen
;
insbesondere
ist
Annahme
Landgerichts
minder
schwerer
Fall
liege
revisionsrechtlich
anstanden
.
Beschwerdeführer
beschränkt
insoweit
Vornahme
eigenen
Bewertung
Revisionsverfahren
durchdringen
kann
.
Pfister
Gericke
Ri'inBGH
Dr.
befindet
Urlaub
ist
gehindert
unterschreiben
.