NAMEN 4 . September Strafsache Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Verhandlung 4 . September teilgenommen haben : Richter Bundesgerichtshof Dr. Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Pfister Gericke Richterin Bundesgerichtshof Dr. beisitzende Richter Staatsanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Justizobersekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 26 . Juni aufgehoben Angeklagte unerlaubten Inverkehrbringens Arzneimitteln verurteilt worden ist ; Ausspruch Gesamtfreiheitsstrafe ; geändert Angeklagte Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit Beihilfe Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge Freiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt wird Vollstreckung Bewährung ausgesetzt wird ; Übrigen freigesprochen wird . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . 3 . Angeklagte freigesprochen worden ist fallen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Staatskasse Last . Beschwerdeführer hat verbleibenden Kosten Rechtmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten unerlaubten Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit Beihilfe unerlaubten Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge unerlaubten Inverkehrbringens Arzneimitteln Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt Vollstreckung Bewährung ausgesetzt hat . Rüge Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision wendet Beschwerdeführer Verurteilung unerlaubten Inverkehrbringens Arzneimitteln begehrt insoweit Freispruch ; Übrigen beanstandet lediglich Strafausspruch . Rechtsmittel hat Entscheidungsformel ersichtlichen Erfolg Übrigen ist unbegründet . 1 . Feststellungen Landgerichts gestattete Angeklagte Bekannten Beutel über Gramm Marihuana Wirkstoffgehalt % mithin Wirkstoffmenge über Gramm Regentonne Grundstück verstecken . war bewusst Bekannte Marihuana gewinnbringend weiterveräußern wollte Tat Urteilsgründe . verkaufte Angeklagte Geschäft " " Tütchen bis zu g Kräutermischungen . sogenannten Legal-High-Produkte enthielten synthetische Cannabinoide . Angeklagten war bewusst Kräutermischungen Kunden Ersatz Marihuana geraucht wurden Erwartung Konsum vergleichbaren Rauschzustand versetzen . Kräutermischungen unterfielen damaligen Zeitpunkt Vorschriften Betäubungsmittelgesetzes . zuvor eingeleiteten Ermittlungsverfahrens war bekannt Kräutermischungen gesundheitsschädlichen Wirkungen Ermittlungsbehörden bedenkliche Arzneimittel Sinne Arzneimittelgesetzes eingestuft wurden Tat Urteilsgründe . Untersuchung aufgefundenen Kräutermischungen ergab jeweils synthetischen JWH-210 RCS-4 zugesetzt waren . Verbindungen liegt Dibenzopyranbasis enthaltenen Wirkstoff zugrunde . gehören Gruppe Aminoalkylindole wirken THC ähnlich Cannabinoidrezeptoren menschlichen Körper physiologische Wirkung hervorgerufen wird . wurden Erkenntnissen THC immunstimulierend wirkt etwa MukoviszidosePatienten eingesetzt wird pharmazeutischen Industrie vorexperimentellen Studien getestet . Testreihen wurden bereits ersten experimentell-pharmakologischen Phase abgebrochen gewünschten gesundheitlichen Effekte erzielt werden konnten erhebliche Nebenwirkungen psychoaktiven Wirksamkeit erwarten waren . Angeklagten Kauf angebotenen Tütchen enthielten festgelegte Wirkstoffmengen noch Hinweise Wirkstoff Dosierungsanleitungen . Regel waren Aufdruck versehen handele Raumerfrischer Inhalt sei menschlichen Verzehr geeignet . Konsumenten brachten Kräutermischungen zumeist Tabak rauchten Kombination . Typische Wirkung Konsum Kräutermischungen ist gehobene Stimmung hin Euphorie subjektiv gesteigerter Sinneswahrnehmung . Phasen gesteigerten Antriebs können Schläfrigkeit Apathie Lethargie abwechseln . hohen Konsumdosen Anwendung Personen psychischen Störungen wiederholtem Konsum kommt häufiger atypischen Rauscherlebnissen Wahnvorstellungen Angst Halluzinationen Depersonalisierungserlebnisse akute Panikreaktionen Desorientierung Verwirrtheitszustände Gedächtnisverlust auftreten . Rauscherlebnisse können sogenannten trips Suizidimpulsen steigern . standardisierten Zumischung synthetischen Cannabinoide folgenden sehr ungleichmäßigen Verteilung besteht Gefahr Überdosierung . Strafkammer vernommenen Zeugen haben weitere Nebenwirkungen Schwindelgefühle Übelkeit geschildert . Auffassung Landgerichts hat Angeklagte Verkauf Kräutermischungen § Abs. Nr. strafbar gemacht Sinne § Abs. Verbindung § Abs. bedenkliche Arzneimittel Verkehr brachte . Senat hat Sache Gerichtshof Europäischen Union Beschluss 28 . Mai folgende Frage vorgelegt : " Ist Art . Nr. Buchstabe Richtlinie 6 November Richtlinie 31 . März geänderten Fassung auszulegen Stoffe Stoffzusammensetzungen Sinne Vorschrift menschlichen physiologischen Funktionen lediglich beeinflussen also wiederherstellen korrigieren nur dann Arzneimittel anzusehen sind therapeutischen Nutzen haben jedenfalls Beeinflussung körperlichen Funktionen Positiven bewirken ? Fallen mithin Stoffe Stoffzusammensetzungen allein Rauschzustand hervorrufenden psychoaktiven Wirkungen konsumiert werden jedenfalls gesundheitsgefährdenden Effekt haben Arzneimittelbegriff Richtlinie ? " Gerichtshof Europäischen Union hat Vorlagefrage Urteil 10 Juli folgt beantwortet : " Art . Nr. Buchst . Richtlinie 2001/83/EG Europäischen Parlaments Rates 6 November Schaffung Gemeinschaftskodexes Humanarzneimittel Richtlinie 2004/27/EG Europäischen Parlaments Rates 31 . März geänderten Fassung ist auszulegen Stoffe Ausgangsverfahren Rede stehenden erfasst werden Wirkungen schlichte Beeinflussung physiologischen Funktionen beschränken geeignet wären menschlichen Gesundheit unmittelbar mittelbar zuträglich sein nur konsumiert werden Rauschzustand hervorzurufen gesundheitsschädlich sind . " 2 . Schuldspruch unerlaubten Inverkehrbringens Arzneimitteln Tat Urteilsgründe kann Rechtsgründen Bestand haben . Würdigung Landgerichts erweist Grundlage Sache ergangenen Urteils Gerichtshofs Europäischen Union rechtsfehlerhaft . Kräutermischungen handelt Arzneimittel Sinne Art . Nr. Richtlinie 6 November Schaffung Gemeinschaftskodexes Humanarzneimittel . Nr. 28 November S. . Richtlinie 2004/27/EG Europäischen Parlaments Rates 31 . März Änderung Richtlinie . Nr. 30 . April S. . geltenden Fassung Folgenden : RL Humanarzneimittel . stellten Angeklagten verkauften Kräutermischungen auch Arzneimittel Sinne Arzneimittelbegriff Richtlinie deutsches Recht umsetzenden § Abs. wiederum Voraussetzung barkeit Angeklagten § Abs. Nr. gewesen wäre . Einzelnen : Auslegung europäischen Rechts berufene Gerichtshof Europäischen Union hat vorgenannten Urteil 10 Juli Rechtssachen NStZ Art . Nr. RL Humanarzneimittel ausgelegt Stoffe synthetische erfasst werden Wirkungen schlichte Beeinflussung physiologischen Funktionen beschränken geeignet wären menschlichen Gesundheit unmittelbar mittelbar zuträglich sein mithin nur konsumiert werden Rauschzustand hervorzurufen gesundheitsschädlich sind aaO S. . Begründung hat Gerichtshof ausgeführt RL Humanarzneimittel verschiedene Definitionen Begriffs " Arzneimittel enthalte : Art . Nr. Buchst . Humanarzneimittel sind Stoffe Stoffzusammensetzungen Mittel Eigenschaften Heilung Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind . Art . Nr. Buchst . RL Humanarzneimittel definiert Arzneimittel Stoffe Stoffzusammensetzungen menschlichen Körper verwendet verabreicht werden können menschlichen physiologischen Funktionen pharmakologische immunologische metabolische Wirkung wiederherzustellen korrigieren beeinflussen medizinische Diagnose erstellen . Auch Bestimmungen Wort " " getrennt seien müssten Varianten Verbindung miteinander gelesen werden voraussetze verschiedenen Kriterien so verstanden werden könnten Gegensatz stünden aaO S. . -9- Vorschrift sei Blick Ziel Gewährung hohen Niveaus Schutzes menschlichen Gesundheit lesen . bringe schlichte Neutralität Auswirkung menschliche Gesundheit Ausdruck impliziere gesundheitsfördernde Wirkung . Bezugnahme Definition Art . Nr. Buchst . Humanarzneimittel Eigenschaften Heilung Verhütung menschlicher Krankheiten lasse eindeutig Bestehen positiven Wirkung menschliche Gesundheit ableiten . Auch Definition . Regelung nehme Begriffe Bezug gesundheitsfördernde Wirkung implizierten Ende Bestimmung medizinischen Diagnose Rede sei rechtzeitigen Behandlung möglicherweise diagnostizierten Krankheit diene . könne Ausdrücke " wiederherstellen " " korrigieren " gelten positive Wirkung menschliche Gesundheit auch Krankheit vorliege herausgestellt werden solle . Verständnis Begriffen folgenden Ausdrucks " beeinflussen " könnten Hinblick Sicherstellung Kohärenz Verhinderung widersprüchlichen Auslegung verschiedenen Kriterien Definitionen anderen teleologischen Erwägungen gelten . erfasse auch Ausdruck " beeinflussen " nur Stoffe geeignet seien Funktionieren menschlichen Organismus folglich menschlichen Gesundheit zuträglich sein aaO S. . Übereinstimmung Auslegung Gerichtshofes Europäischen Union Senat vorliegenden Verfahren gebunden ist vgl. Karpenstein 50 . . Art . . ist folglich auch Abs. Nr. Art . Nr. Buchst . RL Humanarzneimittel nahezu wortgleich wiedergibt Richtlinie so deutsches Recht umsetzt auszulegen nationalen Arzneimittelbegriff ständlichen synthetischen Cannabinoide erfasst werden : sind zwar geeignet physiologischen Funktionen beeinflussen sind aber Funktionieren menschlichen Organismus Gesundheit zuträglich . rechtsfehlerfreien Feststellungen Landgerichts wurden vielmehr nur Rauschwirkung konsumiert entfalteten lediglich gesundheitsschädliche Wirkungen . Angeklagten verkauften Kräutermischungen synthetischen Cannabinoide enthielten unterfielen Begriff § Abs. Nr. noch Präsentationsarzneimittels Abs. Nr. Mittel Eigenschaften Heilung Linderung Verhütung menschlicher tierischer Krankheiten krankhafter seelischer Beschwerden bestimmt waren . mithin Angeklagten schon Arzneimittel vertrieben wurde kam Strafbarkeit § Abs. Nr. Betracht . Tatzeit waren synthetischen Cannabinoide noch Anlage Betäubungsmittelgesetz aufgenommen so dass auch Strafbarkeit § . ausscheidet . schließlich vorliegenden Fall auch Anhaltspunkte ersichtlich sind Angeklagte Verkauf Kräutermischungen sonstiger Weise etwa Körperverletzungsdelikten schuldig gemacht haben könnte war insoweit freizusprechen . 3 . Schuldspruch Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit Beihilfe Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge hat hingegen Bestand . Auch Revision insoweit allein bemängelte Strafausspruch lässt Rechtsfehler Ungunsten Angeklagten erkennen ; insbesondere ist Annahme Landgerichts minder schwerer Fall liege revisionsrechtlich anstanden . Beschwerdeführer beschränkt insoweit Vornahme eigenen Bewertung Revisionsverfahren durchdringen kann . Pfister Gericke Ri'inBGH Dr. befindet Urlaub ist gehindert unterschreiben .