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1.2 KiB

BESCHLUSS
20
.
Dezember
Strafsache
Falschbeurkundung
Amt
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
20
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
29
.
Juni
wird
verworfen
;
jedoch
wird
Fall
Urteilsgründe
Einzelfreiheitsstrafe
Monaten
festgesetzt
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Falschbeurkundung
Amt
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Angeklagten
ist
unbegründet
Nachprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Landgericht
hat
jedoch
unterlassen
Fall
Urteilsgründe
Tat
22
.
Januar
Einzelfreiheitsstrafe
festzusetzen
.
Urteilsgründen
ergibt
Landgericht
vergleichbaren
Fällen
"
Tabelle
"
Einzelfreiheitsstrafe
jeweils
Monaten
erkannt
augenscheinlich
versehentlich
Fall
aufgeführt
hat
.
auszuschließen
ist
insofern
andere
Freiheitsstrafe
verhängt
hätte
setzt
Senat
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Einzelstrafe
Fall
selbst
Monate
Freiheitsstrafe
.
steht
Verbot
Schlechterstellung
vgl.
Beschluss
16
.
September
NStZ-RR
.
Pfister
Lienen