BESCHLUSS 20 . Dezember Strafsache Falschbeurkundung Amt 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 20 . Dezember gemäß § Abs. § Abs. einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 29 . Juni wird verworfen ; jedoch wird Fall Urteilsgründe Einzelfreiheitsstrafe Monaten festgesetzt . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Falschbeurkundung Amt Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . hiergegen gerichtete Revision Angeklagten ist unbegründet Nachprüfung Urteils Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Landgericht hat jedoch unterlassen Fall Urteilsgründe Tat 22 . Januar Einzelfreiheitsstrafe festzusetzen . Urteilsgründen ergibt Landgericht vergleichbaren Fällen " Tabelle " Einzelfreiheitsstrafe jeweils Monaten erkannt augenscheinlich versehentlich Fall aufgeführt hat . auszuschließen ist insofern andere Freiheitsstrafe verhängt hätte setzt Senat entsprechender Anwendung § Abs. Einzelstrafe Fall selbst Monate Freiheitsstrafe . steht Verbot Schlechterstellung vgl. Beschluss 16 . September NStZ-RR . Pfister Lienen