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63 lines
538 B

BESCHLUSS
16
.
Dezember
Strafsache
Betrugs
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
16
.
Dezember
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
5
.
Mai
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
;
jedoch
wird
Urteilsformel
ergänzt
Angeklagte
Betrugs
tateinheitlichen
Fällen
verurteilt
ist
übrigen
freigesprochen
wird
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.