BESCHLUSS 16 . Dezember Strafsache Betrugs 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 16 . Dezember einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 5 . Mai wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. ; jedoch wird Urteilsformel ergänzt Angeklagte Betrugs tateinheitlichen Fällen verurteilt ist übrigen freigesprochen wird . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen .