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481 lines
4.4 KiB

NAMEN
5
.
Dezember
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
5
.
Dezember
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Lienen
beisitzende
Richter
Staatsanwältin
Verhandlung
Bundesanwalt
Verkündung
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
11
.
Juni
wird
verworfen
.
2
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schwerer
räuberischer
Erpressung
Fällen
Fall
Tateinheit
räuberischem
Angriff
Kraftfahrer
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
hat
Unterbringung
Angeklagten
Entziehungsanstalt
angeordnet
bestimmt
erkannte
Gesamtfreiheitsstrafe
"
Dauer
Jahren
Monaten
Einschluß
anzurechnenden
Untersuchungshaft
Maßregel
vollziehen
"
ist
.
Sachrüge
gestützte
Revision
Angeklagten
bleibt
Erfolg
.
Feststellungen
hat
Jahren
Kokain
abhängige
Angeklagte
jeweils
Zustand
starken
Entzugs
Beschaffung
Drogen
Überfälle
begangen
.
1
.
Schuldspruch
hält
rechtlicher
Überprüfung
stand
;
insbesondere
hat
Landgericht
Feststellungen
aufgehobenen
strafrechtlichen
Verantwortlichkeit
Angeklagten
Tatzeiten
Übereinstimmung
entsprechenden
Gutachten
Sachverständigen
S.
getroffen
.
Allerdings
hat
Landgericht
Beweiswürdigung
Ende
ersten
Absatzes
Darstellung
Gutachtens
Schuldfähigkeit
Angeklagten
formuliert
Sachverständige
habe
ausgeführt
:
"
müsse
erste
begangene
Tat
ausgegangen
werden
insoweit
zumindest
ausgeschlossen
werden
kann
Steuerungsfähigkeit
aufgehoben
war
zweite
Tat
sicher
auszugehen
sei
Steuerungsfähigkeit
Angeklagten
aufgehoben
war
S.
.
Formulierungen
beruhen
aber
offensichtlich
Versehen
.
bereits
eingangs
Absatzes
Ende
zitierte
Satz
steht
hat
Strafkammer
ausgeführt
habe
"
Feststellungen
auch
erheblich
verminderten
Schuldfähigkeit
"
überzeugenden
Ausführungen
Sachverständigen
Grunde
gelegt
.
ergeben
ausführlichen
detaillierten
Darlegungen
Landgerichts
Inhalt
Ergebnis
Schuldfähigkeitsgutachtens
auch
zweiten
Tat
stattgefundenen
Kokainkonsum
berücksichtigt
hat
zitierten
Satz
unmittelbar
folgenden
Absätzen
Sachverständige
jeweils
überzeugenden
Argumenten
ersten
Fall
aufgehobenen
zweiten
Fall
erhaltenen
auch
eingeschränkten
Steuerungsfähigkeit
Angeklagten
ausgegangen
ist
Landgericht
Übereinstimmung
Ausführungen
Sachverständigen
Aufhebung
Schuldfähigkeit
ausgeschlossen
hat
.
ergibt
Würdigung
gesamten
tatrichterlichen
Beweiswürdigung
Landgericht
strafrechtlichen
Verantwortlichkeit
Angeklagten
widersprüchliche
Feststellungen
getroffen
Schuldfähigkeit
Angeklagten
anders
bewertet
hat
Sachverständige
.
Sachverhaltsfeststellungen
Landgerichts
ausgeschlossen
werden
kann
Steuerungsfähigkeit
Angeklagten
Begehung
ersten
Tat
erheblich
vermindert
gewesen
geschehenen
Kokainkonsums
zweiten
Tat
erheblich
verminderten
Steuerungsfähigkeit
sicher
auszugehen
ist
stehen
vielmehr
Einklang
Inhalt
Ergebnis
Sachverständigengutachtens
.
2
.
Auch
Anordnung
Vorwegvollzugs
Teils
Freiheitsstrafe
bestimmte
Dauer
begegnen
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
.
Zwar
weicht
Strafkammer
gesetzlichen
Regel
§
Abs.
StGB
grundsätzlich
Maßregel
Strafe
vollzogen
werden
soll
möglichst
umgehende
Behandlung
süchtigen
Rechtsbrechers
ehesten
dauerhaften
Erfolg
verspricht
StGB
Abs.
Vorwegvollzug
teilweiser
.
Strafe
Teil
kann
Maßregel
vollzogen
werden
Zweck
leichter
erreicht
wird
§
Abs.
StGB
.
Fall
bedarf
Darlegung
nachvollziehbarer
Gründe
Maßregel
anschließende
Strafvollzug
Therapieerfolg
gefährden
Angeklagten
konkret
auswirken
könnte
vgl.
StGB
§
Abs.
Vorwegvollzug
teilweiser
.
längerer
Dauer
Vorwegvollzugs
muß
Urteil
zusätzlich
wesentlichen
Gründe
erkennen
lassen
insbesondere
Fälle
gilt
Zeit
Vorwegvollzugs
hier
zusammen
erwartenden
anrechenbaren
§
Abs.
StGB
Dauer
Unterbringung
Drittel
verhängten
Strafe
Zeitpunkt
übersteigt
regelmäßig
Aussetzung
Vollstreckung
Restes
zeitigen
Freiheitsstrafe
Betracht
kommt
§
Abs.
StGB
dann
Gefahr
besteht
spätere
Vollzug
Unterbringung
zusätzliches
Strafübel
auswirkt
vgl.
StGB
§
Abs.
Vorwegvollzug
teilweiser
.
entsprechenden
Erwägungen
insoweit
sachverständig
beratenen
Strafkammer
Persönlichkeitsstruktur
Angeklagten
Lebensgestaltung
positiv
wirkenden
familiären
Verhältnisse
Vorwegvollzug
Bedingung
Erfolg
Maßregel
sieht
werden
Anforderungen
Anordnung
Dauer
Vorwegvollzugs
insgesamt
noch
gerecht
.
3
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
.