NAMEN 5 . Dezember Strafsache schwerer räuberischer Erpressung 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 5 . Dezember teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Richter Bundesgerichtshof Lienen beisitzende Richter Staatsanwältin Verhandlung Bundesanwalt Verkündung Vertreter Bundesanwaltschaft Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 11 . Juni wird verworfen . 2 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten schwerer räuberischer Erpressung Fällen Fall Tateinheit räuberischem Angriff Kraftfahrer Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . hat Unterbringung Angeklagten Entziehungsanstalt angeordnet bestimmt erkannte Gesamtfreiheitsstrafe " Dauer Jahren Monaten Einschluß anzurechnenden Untersuchungshaft Maßregel vollziehen " ist . Sachrüge gestützte Revision Angeklagten bleibt Erfolg . Feststellungen hat Jahren Kokain abhängige Angeklagte jeweils Zustand starken Entzugs Beschaffung Drogen Überfälle begangen . 1 . Schuldspruch hält rechtlicher Überprüfung stand ; insbesondere hat Landgericht Feststellungen aufgehobenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit Angeklagten Tatzeiten Übereinstimmung entsprechenden Gutachten Sachverständigen S. getroffen . Allerdings hat Landgericht Beweiswürdigung Ende ersten Absatzes Darstellung Gutachtens Schuldfähigkeit Angeklagten formuliert Sachverständige habe ausgeführt : " müsse erste begangene Tat ausgegangen werden insoweit zumindest ausgeschlossen werden kann Steuerungsfähigkeit aufgehoben war zweite Tat sicher auszugehen sei Steuerungsfähigkeit Angeklagten aufgehoben war S. . Formulierungen beruhen aber offensichtlich Versehen . bereits eingangs Absatzes Ende zitierte Satz steht hat Strafkammer ausgeführt habe " Feststellungen auch erheblich verminderten Schuldfähigkeit " überzeugenden Ausführungen Sachverständigen Grunde gelegt . ergeben ausführlichen detaillierten Darlegungen Landgerichts Inhalt Ergebnis Schuldfähigkeitsgutachtens auch zweiten Tat stattgefundenen Kokainkonsum berücksichtigt hat zitierten Satz unmittelbar folgenden Absätzen Sachverständige jeweils überzeugenden Argumenten ersten Fall aufgehobenen zweiten Fall erhaltenen auch eingeschränkten Steuerungsfähigkeit Angeklagten ausgegangen ist Landgericht Übereinstimmung Ausführungen Sachverständigen Aufhebung Schuldfähigkeit ausgeschlossen hat . ergibt Würdigung gesamten tatrichterlichen Beweiswürdigung Landgericht strafrechtlichen Verantwortlichkeit Angeklagten widersprüchliche Feststellungen getroffen Schuldfähigkeit Angeklagten anders bewertet hat Sachverständige . Sachverhaltsfeststellungen Landgerichts ausgeschlossen werden kann Steuerungsfähigkeit Angeklagten Begehung ersten Tat erheblich vermindert gewesen geschehenen Kokainkonsums zweiten Tat erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit sicher auszugehen ist stehen vielmehr Einklang Inhalt Ergebnis Sachverständigengutachtens . 2 . Auch Anordnung Vorwegvollzugs Teils Freiheitsstrafe bestimmte Dauer begegnen durchgreifenden rechtlichen Bedenken . Zwar weicht Strafkammer gesetzlichen Regel § Abs. StGB grundsätzlich Maßregel Strafe vollzogen werden soll möglichst umgehende Behandlung süchtigen Rechtsbrechers ehesten dauerhaften Erfolg verspricht StGB Abs. Vorwegvollzug teilweiser . Strafe Teil kann Maßregel vollzogen werden Zweck leichter erreicht wird § Abs. StGB . Fall bedarf Darlegung nachvollziehbarer Gründe Maßregel anschließende Strafvollzug Therapieerfolg gefährden Angeklagten konkret auswirken könnte vgl. StGB § Abs. Vorwegvollzug teilweiser . längerer Dauer Vorwegvollzugs muß Urteil zusätzlich wesentlichen Gründe erkennen lassen insbesondere Fälle gilt Zeit Vorwegvollzugs hier zusammen erwartenden anrechenbaren § Abs. StGB Dauer Unterbringung Drittel verhängten Strafe Zeitpunkt übersteigt regelmäßig Aussetzung Vollstreckung Restes zeitigen Freiheitsstrafe Betracht kommt § Abs. StGB dann Gefahr besteht spätere Vollzug Unterbringung zusätzliches Strafübel auswirkt vgl. StGB § Abs. Vorwegvollzug teilweiser . entsprechenden Erwägungen insoweit sachverständig beratenen Strafkammer Persönlichkeitsstruktur Angeklagten Lebensgestaltung positiv wirkenden familiären Verhältnisse Vorwegvollzug Bedingung Erfolg Maßregel sieht werden Anforderungen Anordnung Dauer Vorwegvollzugs insgesamt noch gerecht . 3 . Kostenentscheidung beruht § Abs. Satz .