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232 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
7
.
Dezember
Strafsache
Mordes
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
7
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
2
.
Februar
wird
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
hat
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
§
Abs.
.
Ergänzend
Ausführungen
Generalbundesanwalts
Antragsschrift
23
.
August
bemerkt
Senat
:
fehlenden
Einführung
S.
Urteilsgründe
einkopierten
Textpassagen
Hauptverhandlung
beruht
Urteil
.
Beweiswürdigung
wird
lediglich
Umstand
abgestellt
Sachverständige
"
"
Computeranlage
Angeklagten
gefundenen
Festplatte
zusätzlich
bereits
Sachverständigen
gefundenen
Textstellen
weitere
Fragmente
entdeckt
hat
wiederum
Teilen
anonymen
1
.
April
entsprächen
insbesondere
Vergrößerung
Schnittkanten
Verschiebungen
sichtbar
seien
S.
.
liegt
Feststellung
verständigen
Kern
Gutachtenauftrages
betraf
Gegenstand
mündlich
erstatteten
Gutachtens
war
.
nähere
Einzelheiten
Textfragmente
nur
Inaugenscheinnahme
mündliche
Gutachtenerstattung
eingeführt
worden
sein
können
hat
Beweiswürdigung
abgestellt
.
stellt
Verfahrensfehler
Staatsanwalt
Schlußvortrag
gehalten
hat
Zeuge
vernommen
worden
war
.
Zeugenvernehmung
betraf
lediglich
Verfahrensbeteiligten
Frage
gestellte
Tatsache
Übergabe
Lederriemen
angebliches
Beweisstück
Verteidiger
sachbearbeitenden
Staatsanwalt
.
nur
Durchführung
staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahrens
betreffende
Schilderung
schlichten
Übergabevorgangs
stand
weiteren
Einsatz
Staatsanwaltes
Hauptverhandlung
vgl.
Registrierung
Verwahrung
beschlagnahmten
Urkunde
BGHSt
.
hatte
lediglich
Würdigung
eigenen
Aussage
enthalten
Staatsanwalt
;
hat
Revision
einräumt
auch
gehalten
.
Hinzuziehung
anderen
Vertreters
Anklagebehörde
war
hier
ersichtlich
entbehrlich
Frage
gestellte
Übergabe
Lederriemen
Aussagewürdigung
bedurfte
.
Generalbundesanwalt
zutreffend
dargelegt
hat
bestand
auch
unlösbarer
Zusammenhang
Aussageinhalt
übrigen
Beweisergebnis
.
Kutzer
Lienen