BESCHLUSS 7 . Dezember Strafsache Mordes 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 7 . Dezember gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 2 . Februar wird unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägern Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Gründe : Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung hat Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben § Abs. . Ergänzend Ausführungen Generalbundesanwalts Antragsschrift 23 . August bemerkt Senat : fehlenden Einführung S. Urteilsgründe einkopierten Textpassagen Hauptverhandlung beruht Urteil . Beweiswürdigung wird lediglich Umstand abgestellt Sachverständige " " Computeranlage Angeklagten gefundenen Festplatte zusätzlich bereits Sachverständigen gefundenen Textstellen weitere Fragmente entdeckt hat wiederum Teilen anonymen 1 . April entsprächen insbesondere Vergrößerung Schnittkanten Verschiebungen sichtbar seien S. . liegt Feststellung verständigen Kern Gutachtenauftrages betraf Gegenstand mündlich erstatteten Gutachtens war . nähere Einzelheiten Textfragmente nur Inaugenscheinnahme mündliche Gutachtenerstattung eingeführt worden sein können hat Beweiswürdigung abgestellt . stellt Verfahrensfehler Staatsanwalt Schlußvortrag gehalten hat Zeuge vernommen worden war . Zeugenvernehmung betraf lediglich Verfahrensbeteiligten Frage gestellte Tatsache Übergabe Lederriemen angebliches Beweisstück Verteidiger sachbearbeitenden Staatsanwalt . nur Durchführung staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens betreffende Schilderung schlichten Übergabevorgangs stand weiteren Einsatz Staatsanwaltes Hauptverhandlung vgl. Registrierung Verwahrung beschlagnahmten Urkunde BGHSt . hatte lediglich Würdigung eigenen Aussage enthalten Staatsanwalt ; hat Revision einräumt auch gehalten . Hinzuziehung anderen Vertreters Anklagebehörde war hier ersichtlich entbehrlich Frage gestellte Übergabe Lederriemen Aussagewürdigung bedurfte . Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat bestand auch unlösbarer Zusammenhang Aussageinhalt übrigen Beweisergebnis . Kutzer Lienen