You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

241 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
29
November
Strafsache
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindes
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
2
.
Antrag
29
November
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
11
.
April
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Vergewaltigung
Tateinheit
schwerem
sexuellen
Missbrauch
Kindern
sexuellem
Missbrauch
Schutzbefohlenen
Fällen
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindes
Tateinheit
sexuellem
Missbrauch
Schutzbefohlenen
Fällen
schuldig
ist
Ausspruch
entsprechenden
Einzelstrafen
Gesamtstrafe
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
entstandenen
notwendigen
Auslagen
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Vergewaltigung
Tateinheit
schwerem
sexuellen
Missbrauch
Kindern
sexuellem
Missbrauch
Schutzbefohlenen
Fällen
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Tateinheit
sexuellem
Missbrauch
Schutzbefohlenen
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Revision
rügt
Angeklagte
Verletzung
formellen
sachlichen
Rechts
.
Rechtsmittel
hat
Sachrüge
Urteilsformel
ersichtlichen
Teilerfolg
;
Übrigen
ist
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
unbegründet
.
Angeklagte
Fällen
II
.
Urteilsgründe
jeweils
auch
Vergewaltigung
§
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
Nr.
StGB
verurteilt
worden
ist
hat
Schuldspruch
Bestand
.
Feststellungen
belegen
hinreichend
§
Abs.
Nr.
StGB
vorausgesetzte
vorsätzliche
Nötigung
Gewalt
.
erfordert
regelmäßig
Täter
eigene
Kraftentfaltung
Opfer
körperlich
wirksamen
Zwang
aussetzt
geleisteten
erwarteten
Widerstand
überwinden
.
Landgericht
hat
schon
eindeutigen
Feststellungen
Anwendung
Gewalt
Sinne
Vorschrift
jedenfalls
dargetan
Angeklagte
Festhalten
Arme
Kindes
Körper
legte
Zwangswirkung
erzielen
wollte
.
gegebenen
Umständen
weitergehende
Feststellungen
erwarten
sind
hat
Senat
Fällen
Schuldspruch
geändert
.
hat
Aufhebung
entsprechenden
Einzelstrafen
jeweils
Jahre
Monate
Freiheitsstrafe
Gesamtstrafe
zugehörigen
Feststellungen
Folge
.
Pfister