BESCHLUSS 29 November Strafsache schweren sexuellen Missbrauchs Kindes 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts 2 . Antrag 29 November gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 11 . April Schuldspruch geändert Angeklagte Vergewaltigung Tateinheit schwerem sexuellen Missbrauch Kindern sexuellem Missbrauch Schutzbefohlenen Fällen schweren sexuellen Missbrauchs Kindes Tateinheit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlenen Fällen schuldig ist Ausspruch entsprechenden Einzelstrafen Gesamtstrafe zugehörigen Feststellungen aufgehoben . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Vergewaltigung Tateinheit schwerem sexuellen Missbrauch Kindern sexuellem Missbrauch Schutzbefohlenen Fällen sexuellen Missbrauchs Kindern Tateinheit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlenen Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Revision rügt Angeklagte Verletzung formellen sachlichen Rechts . Rechtsmittel hat Sachrüge Urteilsformel ersichtlichen Teilerfolg ; Übrigen ist Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts unbegründet . Angeklagte Fällen II . Urteilsgründe jeweils auch Vergewaltigung § Abs. Nr. Abs. Satz Nr. StGB verurteilt worden ist hat Schuldspruch Bestand . Feststellungen belegen hinreichend § Abs. Nr. StGB vorausgesetzte vorsätzliche Nötigung Gewalt . erfordert regelmäßig Täter eigene Kraftentfaltung Opfer körperlich wirksamen Zwang aussetzt geleisteten erwarteten Widerstand überwinden . Landgericht hat schon eindeutigen Feststellungen Anwendung Gewalt Sinne Vorschrift jedenfalls dargetan Angeklagte Festhalten Arme Kindes Körper legte Zwangswirkung erzielen wollte . gegebenen Umständen weitergehende Feststellungen erwarten sind hat Senat Fällen Schuldspruch geändert . hat Aufhebung entsprechenden Einzelstrafen jeweils Jahre Monate Freiheitsstrafe Gesamtstrafe zugehörigen Feststellungen Folge . Pfister