You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

79 lines
714 B

BESCHLUSS
StR
12
.
August
Strafsache
besonders
schwerer
sexueller
Nötigung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
12
.
August
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
15
.
Januar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
;
jedoch
wird
Schuldspruch
Fall
klargestellt
Angeklagte
besonders
schwerer
sexueller
Nötigung
Tateinheit
besonders
schwerem
Raub
gefährlicher
Körperverletzung
verurteilt
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Sost-Scheible
Lienen