You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

145 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
2
.
September
Strafsache
Körperverletzung
Todesfolge
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
2
.
September
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Angeklagten
wird
Versäumung
Frist
Begründung
Revision
Urteil
Landgerichts
26
.
März
Antrag
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
gewährt
.
Kosten
Wiedereinsetzung
trägt
Angeklagte
.
2
.
Revision
Angeklagten
vorbezeichnete
Urteil
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Ergänzend
Ausführungen
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
angefochtenen
Urteil
S.
Feststellungen
Person
insoweit
aufgehobenen
Urteils
5
.
Strafkammer
25
.
Januar
wiedergegeben
werden
sieht
Senat
unzulässige
Verweisung
Feststellungen
-3(vgl
.
Kuckein
KK
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Ausführungen
S.
ist
entnehmen
neue
Tatrichter
Urteil
Beweismittel
herangezogen
selbständig
entsprechende
Feststellungen
neu
getroffen
Entscheidung
zugrunde
gelegt
hat
Angeklagte
abgelehnt
hatte
Person
äußern
vgl.
Kuckein
Rdn
.
.
Lienen