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54 lines
458 B

BESCHLUSS
15
.
August
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
15
.
August
beschlossen
:
Antrag
Nebenklägers
Rechtsanwalt
Revisionsinstanz
Beistand
bestellen
wird
abgelehnt
Voraussetzungen
§
vorliegen
.
Begehren
Antrag
Bewilligung
Prozeßkostenhilfe
§
Abs.
ausgelegt
werden
sollte
ist
unbegründet
allein
Angeklagten
eingelegte
Revision
§
Abs.
offensichtlich
unbegründet
ist
vgl.
Abs.
Prozeßkostenhilfe
.
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