BESCHLUSS 15 . August Strafsache gefährlicher Körperverletzung 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 15 . August beschlossen : Antrag Nebenklägers Rechtsanwalt Revisionsinstanz Beistand bestellen wird abgelehnt Voraussetzungen § vorliegen . Begehren Antrag Bewilligung Prozeßkostenhilfe § Abs. ausgelegt werden sollte ist unbegründet allein Angeklagten eingelegte Revision § Abs. offensichtlich unbegründet ist vgl. Abs. Prozeßkostenhilfe . Lienen