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292 lines
2.6 KiB

BESCHLUSS
29
.
Oktober
Strafsache
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Beschwerdeführers
Generalbundesanwalts
2
.
Antrag
29
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
einstimmig
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
22
.
Dezember
Schuldspruch
Fällen
II
.
Urteilsgründe
geändert
Verurteilung
tateinheitlich
begangener
versuchter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
entfällt
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Betäubungsmitteldelikten
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Hiergegen
richtet
Revision
Angeklagten
Verfahrensrügen
sachlichrechtlichen
Beanstandungen
.
Rechtsmittel
führt
nur
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Schuldspruchänderung
.
Taten
II
.
Urteilsgründe
hält
Verurteilung
Angeklagten
tateinheitlich
Handeltreiben
begangener
versuchter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Feststellungen
Landgerichts
organisierte
Angeklagte
Transport
Betäubungsmitteln
land
.
Fall
wurde
Angeklagten
beauftragte
Kurier
Flughafen
festgenommen
Kilogramm
Kokain
Handgepäck
Sicherheitskontrolle
passieren
wollte
;
anderen
Fall
wurden
Kilogramm
Kokain
Handgepäck
Drogenkuriers
Ankunft
Flughafen
Zoll
entdeckt
.
Einfuhrtatbestand
ist
erfüllt
Betäubungsmittel
Ausland
Geltungsbereich
Betäubungsmittelgesetzes
verbracht
worden
ist
vgl.
BGHSt
f.
;
also
Grenze
überschritten
hat
.
Versuch
unerlaubten
Einfuhr
beginnt
frühestens
Handlungen
ungestörtem
Fortgang
unmittelbar
Tatbestandserfüllung
führen
sollen
unmittelbaren
räumlichen
zeitlichen
Zusammenhang
stehen
geschützte
Rechtsgut
somit
unmittelbar
gefährden
.
Einfuhr
Betäubungsmitteln
Flugzeug
beginnt
Versuch
Abflug
deutschen
Hoheitsgebiet
demnächst
erfolgen
soll
regelmäßig
Einchecken
Reisegepäcks
Rauschgift
befindet
.
ist
Fällen
Akt
ungestörtem
Fortgang
weitere
Handlungen
Täters
notwendig
werden
unmittelbar
Tatbestandserfüllung
führen
soll
§
Abs.
Nr.
Einfuhr
.
Sofern
Kurier
Betäubungsmittel
aber
Handgepäck
mitführt
kommt
Versuchsbeginn
frühestens
Betreten
Maschine
Betracht
vgl.
§
Abs.
Nr.
Einfuhr
Fall
Transports
Körper
befestigten
Drogen
.
wurde
Fällen
Einfuhr
Betäubungsmittel
noch
unmittelbar
angesetzt
.
Angeklagte
ist
lediglich
vollendeten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
schuldig
.
Senat
hat
Schuldspruch
geändert
.
Strafausspruch
bleibt
unberührt
Landgericht
Einzelstrafen
zutreffend
Strafrahmen
§
Nr.
entnommen
angenommenen
Versuch
Einfuhr
jeweils
erschwerend
berücksichtigt
hat
.
Übrigen
hat
Überprüfung
Urteils
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Pfister
Sost-Scheible