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118 lines
992 B

BESCHLUSS
21
Juli
Sicherungsverfahren
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
hier
:
Anhörungsrüge
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
Juli
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Verurteilten
Senatsbeschluss
9
.
Juni
wird
verworfen
.
Verurteilte
hat
Kosten
Rechtsbehelfs
tragen
.
Gründe
:
Senat
hat
Beschluss
9
.
Juni
Revision
Verurteilten
Urteil
Landgerichts
27
.
Januar
verworfen
Verurteilte
psychiatrischen
Krankenhaus
untergebracht
worden
ist
.
wendet
Verurteilte
Anhörungsrüge
§
356a
auszulegenden
Vorbringen
.
beanstandet
insbesondere
Anspruch
rechtliches
Gehör
sei
verletzt
worden
erhebt
weitere
Einwände
Verurteilung
.
Rechtsbehelf
hat
Erfolg
.
Senat
hat
Entscheidung
erhobene
Sachrüge
landgerichtliche
Urteil
umfassend
materiellrechtliche
Fehler
überprüft
hat
Verfahrensstoff
verwertet
Verurteilte
gehört
worden
wäre
noch
hat
berücksichtigendes
Vorbringen
Verurteilten
übergangen
.
Senat
wird
hiesigen
Vorbringen
entsprechende
Eingaben
Verurteilten
mehr
bescheiden
.
Gericke