BESCHLUSS 21 Juli Sicherungsverfahren gefährlicher Körperverletzung u.a. hier : Anhörungsrüge 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 Juli beschlossen : Anhörungsrüge Verurteilten Senatsbeschluss 9 . Juni wird verworfen . Verurteilte hat Kosten Rechtsbehelfs tragen . Gründe : Senat hat Beschluss 9 . Juni Revision Verurteilten Urteil Landgerichts 27 . Januar verworfen Verurteilte psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden ist . wendet Verurteilte Anhörungsrüge § 356a auszulegenden Vorbringen . beanstandet insbesondere Anspruch rechtliches Gehör sei verletzt worden erhebt weitere Einwände Verurteilung . Rechtsbehelf hat Erfolg . Senat hat Entscheidung erhobene Sachrüge landgerichtliche Urteil umfassend materiellrechtliche Fehler überprüft hat Verfahrensstoff verwertet Verurteilte gehört worden wäre noch hat berücksichtigendes Vorbringen Verurteilten übergangen . Senat wird hiesigen Vorbringen entsprechende Eingaben Verurteilten mehr bescheiden . Gericke