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89 lines
807 B

BESCHLUSS
15
.
Mai
Strafsache
1
.
2
.
schweren
räuberischen
Diebstahls
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführerinnen
15
.
Mai
einstimmig
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
19
.
Dezember
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
Abs.
;
jedoch
werden
Schuldsprüche
berichtigt
Angeklagte
S.
besonders
schweren
räuberischen
Diebstahls
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Angeklagte
besonders
schweren
räuberischen
Diebstahls
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Diebstahls
schuldig
sind
.
ECLI
:
:
BGH:2018:150518B3STR135.18.0
Beschwerdeführerin
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gericke
Berg
ECLI
:
:
BGH:2018:150518B3STR135.18.0