BESCHLUSS 15 . Mai Strafsache 1 . 2 . schweren räuberischen Diebstahls 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführerinnen 15 . Mai einstimmig beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 19 . Dezember werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat Abs. ; jedoch werden Schuldsprüche berichtigt Angeklagte S. besonders schweren räuberischen Diebstahls Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Angeklagte besonders schweren räuberischen Diebstahls Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Diebstahls schuldig sind . ECLI : : BGH:2018:150518B3STR135.18.0 Beschwerdeführerin hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gericke Berg ECLI : : BGH:2018:150518B3STR135.18.0