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11 KiB

BESCHLUSS
22
.
Oktober
Strafsache
Grundstoffen
weiterer
Verfahrensbeteiligter
:
Generalbundesanwalt
Bundesgerichtshof
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Oktober
beschlossen
:
1
.
Gerichtshof
Europäischen
Union
wird
Auslegung
Verordnung
Nr.
273/2004
Europäischen
Parlaments
Rates
11
.
Februar
betreffend
Drogenausgangsstoffe
.
Nr.
11
.
Februar
S.
Verordnung
Nr.
111/2005
Rates
22
.
Dezember
Festlegung
Vorschriften
Überwachung
Handels
Drogenausgangsstoffen
Gemeinschaft
Drittländern
.
Nr.
26
.
Januar
S.
Nr.
2
.
März
S.
folgende
Frage
Vorabentscheidung
vorgelegt
:
Sind
Arzneimittel
gemäß
Definition
nie
2001/83/EG
Europäischen
Parlaments
Rates
6
November
Schaffung
Gemeinschaftskodexes
Humanarzneimittel
Verordnungen
Nr.
Nr.
111/2005
erfasste
Stoffe
enthalten
jeweiligen
Art
.
Buchst
.
Verordnungen
stets
Anwendungsbereich
ausgenommen
ist
lediglich
dann
anzunehmen
Arzneimittel
so
zusammengesetzt
sind
erfassten
Stoffe
einfach
verwendet
leicht
wirtschaftlich
extrahiert
werden
können
?
2
.
Revisionsverfahren
wird
Entscheidung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
ausgesetzt
.
Gründe
:
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
liegt
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Entscheidung
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Handeltreibens
Grundstoffen
unerlaubten
Herstellung
Betäubungsmitteln
verwendet
werden
sollten
Fällen
schuldig
gesprochen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Verfallsentscheidung
getroffen
.
1
.
Revisionsverfahren
liegt
Wesentlichen
folgender
Landgericht
festgestellter
Sachverhalt
zugrunde
:
Angeklagte
war
selbständig
Handelsvertreter
Nahrungsergänzungsmittel
orthopädische
Hilfsmittel
medizinische
Geräte
Zubehör
rezeptfreie
Medikamente
tätig
.
vermittelte
organisierte
ansässiges
Unternehmen
15
.
Juni
6
.
Oktober
legal
hergestellte
grundsätzlich
Verwendung
Arzneimittel
bestimmte
Ephedrin-Tabletten
Fällen
Fall
lieferte
.
Gesamtwirkstoffgewicht
betrug
Kilogramm
.
Angeklagten
war
bereits
ersten
Lieferung
bewusst
Ephedrin-Tabletten
Herstellung
verwendet
dann
amerikanischen
Drogenmarkt
verkauft
werden
sollten
.
2
.
Würdigung
Landgerichts
hat
Angeklagte
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Nr.
strafbar
gemacht
§
Grundstoff
.
.
Nr.
Nr.
unerlaubten
Herstellung
Betäubungsmitteln
verwendet
werden
sollte
Handel
getrieben
habe
.
3
.
Angeklagte
wendet
Revision
Verurteilung
rügt
allgemein
Verletzung
sachlichen
Rechts
.
II
.
Entscheidung
Revision
Angeklagten
hängt
Beantwortung
Vorlagefrage
.
Arzneimittel
betreffenden
Ausnahmeregeln
Art
.
Buchst
.
Satz
Verordnung
Nr.
Art
.
.
Verordnung
Nr.
111/2005
bedürfen
auch
Hintergrund
Auffassung
Kommission
Europäischen
Gemeinschaften
Blick
Wortlaut
Historie
Sinn
Zweck
Verordnungen
Auslegung
.
europäische
Rechtsregeln
handelt
obliegt
allein
Gerichtshof
Europäischen
Union
Art
.
.
hat
bislang
Frage
entschieden
Arzneimittel
stets
Anwendungsbereich
genannten
Verordnungen
ausgenommen
sind
nur
dann
Fall
ist
Arzneimitteln
enthaltenen
Verordnungen
"
erfassten
Stoffe
"
einfach
verwendet
leicht
wirtschaftlich
extrahiert
werden
können
so
"
acte
éclairé
"
vorliegt
.
Auslegung
ist
auch
derart
offenkundig
Sinne
"
acte
clair
"
vernünftigen
Zweifeln
.
Einzelnen
:
1
.
Strafbarkeit
Angeklagten
Grundstoffen
setzt
§
Abs.
Nr.
§
Nr.
.
S.
.
§
Abs.
Nr.
§
Nr.
.
S.
Ephedrin-Tabletten
Grundstoffe
handelt
.
deutsche
Recht
Definition
Begriffs
"
"
"
erfassten
Stoff
Sinne
Art
.
Buchst
.
Verbindung
Anhang
Verordnung
Nr.
273/2004
Art
.
Buchst
.
Verbindung
Anhang
Verordnung
Nr.
111/2005
Bezug
nimmt
kommt
gehandelten
Tabletten
"
erfasste
Stoffe
"
Sinne
Verordnungen
sind
.
Ephedrin
ist
jeweils
Anhängen
genannten
Verordnungen
"
erfasster
Stoff
"
aufgeführt
.
Allerdings
könnte
Ausnahmetatbestand
Art
.
Buchst
.
Satz
Verordnung
Nr.
273/2004
Art
.
.
Verordnung
Nr.
111/2005
vorliegen
jeweils
Arzneimittel
Definition
Richtlinie
nennt
.
Feststellungen
Landgerichts
legal
hergestellten
Tabletten
jedenfalls
Teil
abgeurteilten
Fälle
zunächst
Verwendung
Arzneimittel
bestimmt
waren
handelt
zumindest
insoweit
Arzneimittel
Sinne
Art
.
Nr.
Richtlinie
vgl.
auch
Anlage
§
Nr.
§
.
S.
f.
;
Beschluss
12
.
April
NStZ
so
Strafbarkeit
Reichweite
Ausnahmeregelung
maßgeblich
ist
.
2
.
Ausnahmeregelungen
Art
.
Buchst
.
Satz
Verordnung
Nr.
Art
.
Buchst
.
Verordnung
Nr.
sind
auslegungsbedürftig
Frage
Arzneimittel
erfasste
Stoffe
"
enthalten
stets
unabhängig
Art
Zusammensetzung
ausgenommen
sind
lediglich
dann
anzunehmen
ist
Arzneimittel
so
zusammengesetzt
sind
Stoffe
einfach
verwendet
leicht
wirtschaftlich
extrahiert
werden
können
.
Art
.
Buchst
.
Verordnung
Nr.
273/2004
lautet
deutschen
Fassung
:
"
Sinne
Verordnung
bezeichnet
Ausdruck
erfasste
Stoffe
Anhang
aufgeführten
Stoffe
Mischungen
Naturprodukten
derartige
Stoffe
enthalten
.
Ausgenommen
sind
Arzneimittel
Definition
Richtlinie
2001/83/EG
Europäischen
Parlaments
Rates
6
November
Schaffung
Gemeinschaftskodexes
Humanarzneimittel
pharmazeutische
Zubereitungen
Mischungen
Naturprodukte
sonstige
Zubereitungen
erfasste
Stoffe
enthalten
so
zusammengesetzt
sind
einfach
verwendet
leicht
wirtschaftlich
extrahiert
werden
können
"
.
Art
.
Buchst
.
Verordnung
Nr.
ist
sprachlich
ähnlich
gefasst
:
"
Sinne
Verordnung
bezeichnet
Ausdruck
erfasster
Stoff
Anhang
aufgeführten
Stoff
Mischungen
Naturprodukte
derartige
Stoffe
enthalten
jedoch
ausgenommen
Arzneimittel
gemäß
Definition
Richtlinie
2001/83/EG
Europäischen
Parlaments
Rates
pharmazeutische
Zubereitungen
Mischungen
Naturprodukte
sonstige
Zubereitungen
erfasste
Stoffe
enthalten
so
zusammengesetzt
sind
Stoffe
einfach
verwendet
leicht
wirtschaftlich
extrahiert
werden
können
.
"
deutsche
Wortlaut
Vorschriften
könnte
eher
hindeuten
Anwendungsbereich
Verordnungen
Arzneimittel
lediglich
dann
erfasst
werden
so
zusammengesetzt
sind
enthaltenen
erfassten
Stoffe
einfach
verwendet
leicht
wirtschaftlich
extrahiert
werden
können
.
ergibt
abschließende
Relativsatz
Regeln
deutschen
Grammatik
nur
letzte
Substantiv
übergeordneten
Satzes
Substantive
vorangehenden
Aufzählung
bezieht
.
Relativsatz
Zusammenhang
naheliegend
lediglich
"
sonstige
Zubereitungen
"
zumindest
auch
Mischungen
Naturprodukte
anknüpft
spricht
grammatische
Auslegung
Relativsatz
auch
Arzneimittel
betrifft
stets
"
erfasste
Stoffe
"
ausscheiden
vgl.
grammatischen
Auslegung
Fällen
Kudlich
Festschrift
S.
.
Dementsprechend
sind
verschiedene
Gerichte
allerdings
jeweils
nähere
Erörterung
ausgegangen
Handel
Straftatbestand
deutschen
Grundstoffüberwachungsgesetz
auch
Straftatbestand
deutschen
Arzneimittelgesetz
verwirklichen
mithin
grundsätzlich
auch
Arzneimittel
Grundstoff
Sinne
Grundstoffüberwachungsgesetzes
darstellen
könne
vgl.
Beschluss
12
.
April
NStZ
;
30
.
September
.
;
s.
auch
Raum
§
.
.
ständiger
Rechtsprechung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
schließt
Notwendigkeit
einheitlicher
Anwendung
Auslegung
Vorschrift
Unionsrechts
Fassungen
isoliert
betrachten
gebietet
vielmehr
wirklichen
Willen
Urhebers
verfolgten
Zweck
namentlich
Licht
Fassung
anderen
Amtssprachen
auszulegen
Urteil
3
.
Oktober
C-298/12
Confédération
paysanne
.
.
Insoweit
ergibt
Vergleich
Sprachfassungen
Bild
.
Beispielsweise
erscheinen
auch
englischen
Fassung
Arzneimittel
Bezugssubjekt
ausgeschlossen
vgl.
Art
.
Buchst
.
Satz
Verordnung
Nr.
273/2004
:
"
excludes
medicinal
products
Parliament
November
human
pharmaceutical
mixtures
products
that
they
economically
"
.
französischen
Fassungen
Art
.
Buchst
.
Verordnung
Nr.
273/2004
Art
.
Buchst
.
Verordnung
Nr.
weisen
untereinander
bereits
Unterschiede
eindeutige
Auslegung
zweifelhaft
erscheinen
lassen
vgl.
einerseits
Verordnung
Nr.
237/2004
:
"
l'exclusion
médicaments
Parlement
européen
novembre
instituant
pharmaceutiques
mélanges
produits
naturels
autres
peuvent
être
facilement
extraites
moyens
ou
économiquement
viables
"
;
andererseits
Verordnung
Nr.
111/2005
:
"
l'exclusion
médicaments
tels
directive
Parlement
européen
!
préparations
pharmaceutiques
mélanges
produits
naturels
autres
telle
peuvent
être
facilement
extraites
ou
économiquement
viables
"
.
historische
teleologische
Auslegung
Verordnungen
könnte
eher
auch
deutschen
Kommentarliteratur
vgl.
Arzneimittelrecht
.
;
gel/Junge/Lander/Winkler
Betäubungsmittelrecht
Art
.
Verordnung
Nr.
.
[
Stand
:
8
.
Auflage
10
.
.
;
7
.
Auflage
Stoffe
Teil
.
8
;
Körner
§
.
verbreitete
Auffassung
stützen
Arzneimittel
stets
erfasste
Stoffe
ausscheiden
.
So
dienen
Verordnung
Nr.
auch
Verordnung
Nr.
Ersetzung
älterer
Richtlinien
Verordnungen
Umsetzung
Anforderungen
Art
.
19
.
Dezember
-9-
angenommenen
Übereinkommens
Vereinten
Nationen
Bekämpfung
illegalen
Handels
Suchtstoffen
psychotropen
Substanzen
.
sollten
grundsätzlich
legalen
Handel
Arzneimitteln
unnötiges
Hemmnis
beteiligten
Wirtschaftskreise
Erlaubnispflicht
zusätzliche
Buchführungspflichten
geschaffen
werden
s.
Erwägungsgrund
Nr.
Verordnung
Nr.
.
gemäß
Art
.
genannten
UN-Übereinkommens
Arabisch
Russisch
allein
maßgebliche
französische
englische
spanische
Wortlaut
Art
.
Abs.
legt
pharmazeutische
Zubereitungen
insgesamt
Anwendungsbereich
Artikels
ausgenommen
sind
vgl.
United
Volume
f.
.
Dementsprechend
ließen
auch
Wortlaut
Art
.
Abs.
Buchst
.
Satz
Richtlinie
Art
.
Abs.
Buchst
.
Satz
Verordnung
Nr.
verstehen
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
111/2005
aufgehoben
wurden
.
Änderung
Ausnahmeregelung
Arzneimittel
modifiziert
werden
sollte
ist
Begründungen
Verordnungen
entnehmen
.
Indes
erscheint
auch
vorneherein
ausgeschlossen
Anwendungsbereich
"
erfasster
Stoffe
"
Verordnungen
Nr.
Nr.
erweitert
wurde
Kommission
Vorschlag
Verordnung
etwa
ging
"
neuen
Wegen
Trends
Abzweigung
Ausgangsstoffen
illegalen
Handel
Suchtstoffen
psychotropen
Stoffen
begegnen
können
"
endgültig
S.
.
Allerdings
spricht
Einiges
Kommission
Europäischen
Gemeinschaften
ausgeht
pharmazeutische
Zubereitungen
Humanarzneimittel
fielen
Rechtsvorschriften
Drogenausgangsstoffe
vgl.
etwa
Bericht
Kommission
Rat
sche
Parlament
endgültig
S.
;
Arbeitsunterlage
Kommissionsdienststellen
final
S.
.
hat
entsprechende
Vorschläge
Änderung
Klarstellung
Verordnungen
vorgelegt
final
S.
11
;
final
S.
Wortlaut
eindeutig
ergibt
Arzneimittel
stets
unabhängig
einfachen
Verwendbarkeit
leichten
wirtschaftlichen
Extrahierbarkeit
enthaltener
"
erfasster
Stoffe
"
erfassten
Stoffe
"
fallen
.
hierzu
gegebenen
Begründung
soll
Änderung
lediglich
Verdeutlichung
Klarstellung
Begrifflichkeit
handeln
s.
final
S.
;
final
S.
;
Stellungnahme
Europäischen
Sozialausschusses
.
Nr.
S.
.
.
Senat
bittet
anzuordnen
Vorabentscheidungsersuchen
Art
.
Abs.
Verfahrensordnung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
Vorrang
entschieden
wird
.
Vorabentscheidungsfrage
ist
schwebenden
Strafverfahren
entscheidungserheblich
besonderem
Maße
Art
.
Abs.
resultierende
Anspruch
Angeklagten
gilt
Stichhaltigkeit
erhobenen
Anklage
angemessener
Zeit
entschieden
wird
.
Überdies
ist
Auffassung
Landgerichts
bereits
überlangen
Verfahrensdauer
gekommen
.
Pfister