BESCHLUSS 22 . Oktober Strafsache Grundstoffen weiterer Verfahrensbeteiligter : Generalbundesanwalt Bundesgerichtshof 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 22 . Oktober beschlossen : 1 . Gerichtshof Europäischen Union wird Auslegung Verordnung Nr. 273/2004 Europäischen Parlaments Rates 11 . Februar betreffend Drogenausgangsstoffe . Nr. 11 . Februar S. Verordnung Nr. 111/2005 Rates 22 . Dezember Festlegung Vorschriften Überwachung Handels Drogenausgangsstoffen Gemeinschaft Drittländern . Nr. 26 . Januar S. Nr. 2 . März S. folgende Frage Vorabentscheidung vorgelegt : Sind Arzneimittel gemäß Definition nie 2001/83/EG Europäischen Parlaments Rates 6 November Schaffung Gemeinschaftskodexes Humanarzneimittel Verordnungen Nr. Nr. 111/2005 erfasste Stoffe enthalten jeweiligen Art . Buchst . Verordnungen stets Anwendungsbereich ausgenommen ist lediglich dann anzunehmen Arzneimittel so zusammengesetzt sind erfassten Stoffe einfach verwendet leicht wirtschaftlich extrahiert werden können ? 2 . Revisionsverfahren wird Entscheidung Gerichtshofs Europäischen Union ausgesetzt . Gründe : 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs liegt Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Entscheidung . Landgericht hat Angeklagten Handeltreibens Grundstoffen unerlaubten Herstellung Betäubungsmitteln verwendet werden sollten Fällen schuldig gesprochen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt Verfallsentscheidung getroffen . 1 . Revisionsverfahren liegt Wesentlichen folgender Landgericht festgestellter Sachverhalt zugrunde : Angeklagte war selbständig Handelsvertreter Nahrungsergänzungsmittel orthopädische Hilfsmittel medizinische Geräte Zubehör rezeptfreie Medikamente tätig . vermittelte organisierte ansässiges Unternehmen 15 . Juni 6 . Oktober legal hergestellte grundsätzlich Verwendung Arzneimittel bestimmte Ephedrin-Tabletten Fällen Fall lieferte . Gesamtwirkstoffgewicht betrug Kilogramm . Angeklagten war bereits ersten Lieferung bewusst Ephedrin-Tabletten Herstellung verwendet dann amerikanischen Drogenmarkt verkauft werden sollten . 2 . Würdigung Landgerichts hat Angeklagte § Abs. Nr. § Abs. Nr. strafbar gemacht § Grundstoff . . Nr. Nr. unerlaubten Herstellung Betäubungsmitteln verwendet werden sollte Handel getrieben habe . 3 . Angeklagte wendet Revision Verurteilung rügt allgemein Verletzung sachlichen Rechts . II . Entscheidung Revision Angeklagten hängt Beantwortung Vorlagefrage . Arzneimittel betreffenden Ausnahmeregeln Art . Buchst . Satz Verordnung Nr. Art . . Verordnung Nr. 111/2005 bedürfen auch Hintergrund Auffassung Kommission Europäischen Gemeinschaften Blick Wortlaut Historie Sinn Zweck Verordnungen Auslegung . europäische Rechtsregeln handelt obliegt allein Gerichtshof Europäischen Union Art . . hat bislang Frage entschieden Arzneimittel stets Anwendungsbereich genannten Verordnungen ausgenommen sind nur dann Fall ist Arzneimitteln enthaltenen Verordnungen " erfassten Stoffe " einfach verwendet leicht wirtschaftlich extrahiert werden können so " acte éclairé " vorliegt . Auslegung ist auch derart offenkundig Sinne " acte clair " vernünftigen Zweifeln . Einzelnen : 1 . Strafbarkeit Angeklagten Grundstoffen setzt § Abs. Nr. § Nr. . S. . § Abs. Nr. § Nr. . S. Ephedrin-Tabletten Grundstoffe handelt . deutsche Recht Definition Begriffs " " " erfassten Stoff Sinne Art . Buchst . Verbindung Anhang Verordnung Nr. 273/2004 Art . Buchst . Verbindung Anhang Verordnung Nr. 111/2005 Bezug nimmt kommt gehandelten Tabletten " erfasste Stoffe " Sinne Verordnungen sind . Ephedrin ist jeweils Anhängen genannten Verordnungen " erfasster Stoff " aufgeführt . Allerdings könnte Ausnahmetatbestand Art . Buchst . Satz Verordnung Nr. 273/2004 Art . . Verordnung Nr. 111/2005 vorliegen jeweils Arzneimittel Definition Richtlinie nennt . Feststellungen Landgerichts legal hergestellten Tabletten jedenfalls Teil abgeurteilten Fälle zunächst Verwendung Arzneimittel bestimmt waren handelt zumindest insoweit Arzneimittel Sinne Art . Nr. Richtlinie vgl. auch Anlage § Nr. § . S. f. ; Beschluss 12 . April NStZ so Strafbarkeit Reichweite Ausnahmeregelung maßgeblich ist . 2 . Ausnahmeregelungen Art . Buchst . Satz Verordnung Nr. Art . Buchst . Verordnung Nr. sind auslegungsbedürftig Frage Arzneimittel erfasste Stoffe " enthalten stets unabhängig Art Zusammensetzung ausgenommen sind lediglich dann anzunehmen ist Arzneimittel so zusammengesetzt sind Stoffe einfach verwendet leicht wirtschaftlich extrahiert werden können . Art . Buchst . Verordnung Nr. 273/2004 lautet deutschen Fassung : " Sinne Verordnung bezeichnet Ausdruck erfasste Stoffe Anhang aufgeführten Stoffe Mischungen Naturprodukten derartige Stoffe enthalten . Ausgenommen sind Arzneimittel Definition Richtlinie 2001/83/EG Europäischen Parlaments Rates 6 November Schaffung Gemeinschaftskodexes Humanarzneimittel pharmazeutische Zubereitungen Mischungen Naturprodukte sonstige Zubereitungen erfasste Stoffe enthalten so zusammengesetzt sind einfach verwendet leicht wirtschaftlich extrahiert werden können " . Art . Buchst . Verordnung Nr. ist sprachlich ähnlich gefasst : " Sinne Verordnung bezeichnet Ausdruck erfasster Stoff Anhang aufgeführten Stoff Mischungen Naturprodukte derartige Stoffe enthalten jedoch ausgenommen Arzneimittel gemäß Definition Richtlinie 2001/83/EG Europäischen Parlaments Rates pharmazeutische Zubereitungen Mischungen Naturprodukte sonstige Zubereitungen erfasste Stoffe enthalten so zusammengesetzt sind Stoffe einfach verwendet leicht wirtschaftlich extrahiert werden können . " deutsche Wortlaut Vorschriften könnte eher hindeuten Anwendungsbereich Verordnungen Arzneimittel lediglich dann erfasst werden so zusammengesetzt sind enthaltenen erfassten Stoffe einfach verwendet leicht wirtschaftlich extrahiert werden können . ergibt abschließende Relativsatz Regeln deutschen Grammatik nur letzte Substantiv übergeordneten Satzes Substantive vorangehenden Aufzählung bezieht . Relativsatz Zusammenhang naheliegend lediglich " sonstige Zubereitungen " zumindest auch Mischungen Naturprodukte anknüpft spricht grammatische Auslegung Relativsatz auch Arzneimittel betrifft stets " erfasste Stoffe " ausscheiden vgl. grammatischen Auslegung Fällen Kudlich Festschrift S. . Dementsprechend sind verschiedene Gerichte allerdings jeweils nähere Erörterung ausgegangen Handel Straftatbestand deutschen Grundstoffüberwachungsgesetz auch Straftatbestand deutschen Arzneimittelgesetz verwirklichen mithin grundsätzlich auch Arzneimittel Grundstoff Sinne Grundstoffüberwachungsgesetzes darstellen könne vgl. Beschluss 12 . April NStZ ; 30 . September . ; s. auch Raum § . . ständiger Rechtsprechung Gerichtshofs Europäischen Union schließt Notwendigkeit einheitlicher Anwendung Auslegung Vorschrift Unionsrechts Fassungen isoliert betrachten gebietet vielmehr wirklichen Willen Urhebers verfolgten Zweck namentlich Licht Fassung anderen Amtssprachen auszulegen Urteil 3 . Oktober C-298/12 Confédération paysanne . . Insoweit ergibt Vergleich Sprachfassungen Bild . Beispielsweise erscheinen auch englischen Fassung Arzneimittel Bezugssubjekt ausgeschlossen vgl. Art . Buchst . Satz Verordnung Nr. 273/2004 : " excludes medicinal products Parliament November human pharmaceutical mixtures products that they economically " . französischen Fassungen Art . Buchst . Verordnung Nr. 273/2004 Art . Buchst . Verordnung Nr. weisen untereinander bereits Unterschiede eindeutige Auslegung zweifelhaft erscheinen lassen vgl. einerseits Verordnung Nr. 237/2004 : " l'exclusion médicaments Parlement européen novembre instituant pharmaceutiques mélanges produits naturels autres peuvent être facilement extraites moyens ou économiquement viables " ; andererseits Verordnung Nr. 111/2005 : " l'exclusion médicaments tels directive Parlement européen ! préparations pharmaceutiques mélanges produits naturels autres telle peuvent être facilement extraites ou économiquement viables " . historische teleologische Auslegung Verordnungen könnte eher auch deutschen Kommentarliteratur vgl. Arzneimittelrecht . ; gel/Junge/Lander/Winkler Betäubungsmittelrecht Art . Verordnung Nr. . [ Stand : 8 . Auflage 10 . . ; 7 . Auflage Stoffe Teil . 8 ; Körner § . verbreitete Auffassung stützen Arzneimittel stets erfasste Stoffe ausscheiden . So dienen Verordnung Nr. auch Verordnung Nr. Ersetzung älterer Richtlinien Verordnungen Umsetzung Anforderungen Art . 19 . Dezember -9- angenommenen Übereinkommens Vereinten Nationen Bekämpfung illegalen Handels Suchtstoffen psychotropen Substanzen . sollten grundsätzlich legalen Handel Arzneimitteln unnötiges Hemmnis beteiligten Wirtschaftskreise Erlaubnispflicht zusätzliche Buchführungspflichten geschaffen werden s. Erwägungsgrund Nr. Verordnung Nr. . gemäß Art . genannten UN-Übereinkommens Arabisch Russisch allein maßgebliche französische englische spanische Wortlaut Art . Abs. legt pharmazeutische Zubereitungen insgesamt Anwendungsbereich Artikels ausgenommen sind vgl. United Volume f. . Dementsprechend ließen auch Wortlaut Art . Abs. Buchst . Satz Richtlinie Art . Abs. Buchst . Satz Verordnung Nr. verstehen Art . Abs. Verordnung Nr. Art . Abs. Verordnung Nr. 111/2005 aufgehoben wurden . Änderung Ausnahmeregelung Arzneimittel modifiziert werden sollte ist Begründungen Verordnungen entnehmen . Indes erscheint auch vorneherein ausgeschlossen Anwendungsbereich " erfasster Stoffe " Verordnungen Nr. Nr. erweitert wurde Kommission Vorschlag Verordnung etwa ging " neuen Wegen Trends Abzweigung Ausgangsstoffen illegalen Handel Suchtstoffen psychotropen Stoffen begegnen können " endgültig S. . Allerdings spricht Einiges Kommission Europäischen Gemeinschaften ausgeht pharmazeutische Zubereitungen Humanarzneimittel fielen Rechtsvorschriften Drogenausgangsstoffe vgl. etwa Bericht Kommission Rat sche Parlament endgültig S. ; Arbeitsunterlage Kommissionsdienststellen final S. . hat entsprechende Vorschläge Änderung Klarstellung Verordnungen vorgelegt final S. 11 ; final S. Wortlaut eindeutig ergibt Arzneimittel stets unabhängig einfachen Verwendbarkeit leichten wirtschaftlichen Extrahierbarkeit enthaltener " erfasster Stoffe " erfassten Stoffe " fallen . hierzu gegebenen Begründung soll Änderung lediglich Verdeutlichung Klarstellung Begrifflichkeit handeln s. final S. ; final S. ; Stellungnahme Europäischen Sozialausschusses . Nr. S. . . Senat bittet anzuordnen Vorabentscheidungsersuchen Art . Abs. Verfahrensordnung Gerichtshofs Europäischen Union Vorrang entschieden wird . Vorabentscheidungsfrage ist schwebenden Strafverfahren entscheidungserheblich besonderem Maße Art . Abs. resultierende Anspruch Angeklagten gilt Stichhaltigkeit erhobenen Anklage angemessener Zeit entschieden wird . Überdies ist Auffassung Landgerichts bereits überlangen Verfahrensdauer gekommen . Pfister