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71 lines
638 B

BESCHLUSS
4
.
März
Strafsache
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
4
.
März
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
24
.
Juni
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
sofortige
Beschwerde
Angeklagten
Kostenentscheidung
genannten
Urteils
wird
unbegründet
verworfen
Gesetz
entspricht
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Rothfuß
Otten
Roggenbuck