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71 lines
627 B

BESCHLUSS
8
.
Mai
Strafsache
Verletzung
Konkursantragspflicht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
8
.
Mai
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
29
.
Oktober
wird
Maßgabel
unbegründet
verworfen
Rechtsfolgenausspruch
ergänzt
wird
Ausgleich
Erfüllung
zugleich
Urteil
Landgerichts
2
.
März
angeordneten
Geldauflage
Monate
Gesamtfreiheitsstrafe
vollstreckt
gelten
.
Übrigen
hat
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Rothfuß