BESCHLUSS 8 . Mai Strafsache Verletzung Konkursantragspflicht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 8 . Mai gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 29 . Oktober wird Maßgabel unbegründet verworfen Rechtsfolgenausspruch ergänzt wird Ausgleich Erfüllung zugleich Urteil Landgerichts 2 . März angeordneten Geldauflage Monate Gesamtfreiheitsstrafe vollstreckt gelten . Übrigen hat Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Rothfuß