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881 lines
7.7 KiB

BESCHLUSS
13
.
Juni
Strafsache
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
u.a.
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Angeklagten
13
.
Juni
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
13
.
Oktober
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Jugendschutzkammer
zuständige
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Tateinheit
sexuellem
Missbrauch
Schutzbefohlenen
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Tateinheit
sexuellem
Missbrauch
Schutzbefohlenen
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
richtet
Verfahrensrügen
Sachbeschwerde
gestützte
Revision
Angeklagten
.
Rechtsmittel
hat
Sachrüge
erfolgt
.
1
.
Feststellungen
Landgerichts
war
Angeklagte
rer
Grundschule
Kinder
sonderpädagogischem
Förderbedarf
.
war
Klassenlehrer
23
.
Juni
geborenen
Nebenklägerin
.
litt
Entwicklungsverzögerungen
besuchte
Integrationskind
besonderem
Förderbedarf
Grundschule
.
nutzte
bietende
Gelegenheiten
sexuellen
Handlungen
Nebenklägerin
.
Aufenthalt
Schulklasse
Jugendherberge
lasste
Angeklagte
Nebenklägerin
Zimmer
kommen
.
zog
Hose
Unterhose
legte
Bett
.
wies
Nebenklägerin
Badeanzug
auszuziehen
dann
fasste
Hüfte
setzte
Penis
hob
.
Schüler
Zimmertür
klopfte
hob
Angeklagte
befahl
schnell
gehen
dort
anzuziehen
leise
verhalten
Fall
.
Urteilsgründe
.
7
.
Mai
sollte
Nebenklägerin
weiterführende
Schule
kennen
lernen
.
fuhr
Schulbus
dorthin
Mutter
Angeklagten
Auto
folgte
.
Ende
lung
fuhr
Angeklagte
Nebenklägerin
Mutter
setzte
Mutter
Wohnung
nahm
Nebenklägerin
.
noch
Zeit
Unterrichtsbeginn
war
hielt
Angeklagte
Haus
ging
Schlafzimmer
.
Dort
entkleidete
Nebenklägerin
legte
Bett
hob
Schoß
.
setzte
Penis
hob
hoch
.
sah
immer
wieder
Uhr
rechtzeitig
Unterricht
kommen
.
sexuellen
Handlungen
frühstückten
gingen
Hund
Angeklagten
spazieren
fuhren
dann
Grundschule
Fall
.
Urteilsgründe
.
Tag
vierten
Schuljahr
Nebenklägerin
unterrichtete
Angeklagte
Differenzierungsraum
weitere
Klassenlehrerin
anderen
Schüler
Klassenraum
unterrichtete
.
Angeklagte
zog
Hose
stehenden
Nebenklägerin
schob
Unterhose
beiseite
führte
Finger
Scheide
.
Lehrerkollegin
Tür
klopfte
signalisieren
Ende
Schulstunde
rief
Angeklagte
Verzögerung
komm
rein
.
Zwischenzeit
zog
Finger
Scheide
Nebenklägerin
zog
Hose
hoch
.
Angeklagte
befahl
Nebenklägerin
wieder
Tisch
setzen
Stifte
einzuräumen
Lehrerin
Verdacht
schöpfe
Fall
.
Urteilsgründe
.
2
.
Landgericht
hat
Urteil
aussagepsychologischen
verständigen
folgend
Angaben
Nebenklägerin
gestützt
.
Nebenklägerin
habe
Geschehen
logisch
konsistent
detailreich
nachvollziehbar
dargestellt
.
Auch
habe
authentisch
wirkende
emotionale
Belastung
erkennen
lassen
.
lägen
Besonderheiten
Angaben
gute
Aussagequalität
ergebe
.
Entstehung
Beschuldigung
Nebenklägerin
Mutter
Zeugin
Rede
gestellt
worden
sei
Sexvideos
Internet
angesehen
Möglichkeit
Freundin
vermittelt
habe
spreche
Glaubhaftigkeit
Aussagen
.
Frage
Filminhalts
habe
Nebenklägerin
bekundet
sei
gewesen
Angeklagte
auch
gemacht
habe
.
Ergänzend
habe
erklärt
Videofilme
erst
Missbrauchshandlungen
aufgerufen
habe
.
Nebenklägerin
besitze
weit
unterdurchschnittliche
Speicherfähigkeit
besonders
rig
wäre
erfundene
Geschichte
konstant
behaupten
.
Auszuschließen
sei
Drucksituation
Gespräch
Mutter
Mutter
Freundin
motiviert
worden
sein
könnte
falsche
Beschuldigung
aufzustellen
.
Schilderung
wäre
Geschädigten
eingeschränkten
kognitiven
Leistungsfähigkeit
möglich
gewesen
geschilderten
Geschehnisse
erlebnisbasiert
gewesen
wären
.
Angaben
weiteren
Klassenlehrerin
Ehefrau
Angeklagten
ergäben
erheblichen
Einwendungen
Glaubhaftigkeit
Beschuldigung
.
II
.
Revision
ist
Sachrüge
begründet
sodass
Verfah7
rensrügen
ankommt
.
Beweiswürdigung
Landgerichts
begegnet
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
.
1
.
Beweiswürdigung
ist
Sache
Tatgerichts
.
obliegt
Ergebnis
Hauptverhandlung
festzustellen
würdigen
.
revisionsgerichtliche
Prüfung
ist
beschränkt
Tatgericht
unterlaufen
sind
.
ist
Fall
Beweiswürdigung
widersprüchlich
unklar
lückenhaft
ist
Denkgesetze
gesicherte
Erfahrungssätze
verstößt
.
hat
Bundesgerichtshof
Fällen
Aussage
Aussage
steht
besondere
Anforderungen
Darlegung
Verurteilung
führenden
Beweiswürdigung
aufgestellt
.
ist
insbesondere
Entstehung
Entwicklung
belastenden
Aussage
besondere
Bedeutung
beizumessen
.
Konstellation
hat
Tatrichter
umfassenden
Gesamtwürdigung
möglicherweise
entscheidungsbeeinflussenden
Umstände
darzustellen
Überlegungen
zubeziehen
vgl.
Senat
Beschluss
7
Juli
NStZ
;
Urteil
6
.
April
;
Beschluss
10
.
Januar
;
Beschluss
4
.
April
.
2
.
Anforderungen
ist
Landgericht
gerecht
geworden
.
Erwägungen
Aussageentstehung
sind
lückenhaft
.
Beschuldigung
Angeklagten
ist
erstmals
geäußert
worden
Freundin
Nebenklägerin
Aufrufen
Sexfilmen
Internet
angetroffen
worden
war
Mutter
erklärt
hatte
sei
Nebenklägerin
instruiert
worden
Nebenklägerin
Müttern
Rede
gestellt
wurde
.
befand
erheblichen
Druck
nachhaltigen
Befragung
sonst
Tabu
behandeltes
Thema
.
Insbesondere
Mutter
Nebenklägerin
habe
locker
gelassen
.
hat
Landgericht
vernommene
aussagepsychologische
Sachverständige
erläutert
Nebenklägerin
besitze
erhöhte
Anfälligkeit
Suggestiveinflüssen
folgen
.
habe
gutachterlichen
Exploration
auch
anderen
Vernehmungen
Suggestivfragen
oftmals
gemäß
Suggestion
beantwortet
.
Angaben
sprächen
auch
Druck
Gespräch
Mutter
Zeugin
motiviert
gewesen
sein
könne
bewusste
Angeklagten
vorzubringen
eigene
Schuld
vermindern
Mutter
Diskussion
Aufrufens
Sexseiten
Internet
milde
stimmen
.
aussagepsychologischer
Sicht
sei
äußerst
unwahrscheinlich
insbesondere
auch
vorhandenen
Entwicklungsverzögerungen
Zeugin
hätte
spontan
vorbringen
können
.
qualitativ
so
hochwertige
Lüge
Landgericht
hat
insgesamt
Ergebnis
Sachverständigen
angeschlossen
Angaben
Nebenklägerin
hoher
Wahrscheinlichkeit
erlebnisbasiert
glaubhaft
seien
.
hat
aber
selbst
überprüft
Nebenklägerin
Druck
intensiven
Befragung
Blick
Anschauungsmaterial
Filmdarstellungen
Internet
Bild
sexuellen
Handlungen
Erlebnissen
Alltag
Grundschule
verknüpft
haben
könnte
Druck
entweichen
.
weiteren
Befragungen
Nebenklägerin
sind
Bemerkung
Sachverständigen
auch
Suggestivfragen
vorgekommen
Art
Bedeutung
Urteil
näher
erläutert
werden
.
Hinweis
Sachverständigen
Nebenklägerin
Suggestivfragen
oft
Sinne
Erwartungshaltung
Fragesteller
geantwortet
habe
reicht
nachvollziehbar
begründen
tatbezogenen
Aussagen
Nebenklägerin
suggestiven
Einflüssen
entstandene
Schilderungen
gehandelt
hat
.
fehlt
auch
Lage
notwendige
besonders
sorgfältige
Gesamtwürdigung
Angeklagten
sprechenden
Gesichtspunkte
.
Landgericht
hat
Mitteilung
Sachverständigen
anschließe
nur
noch
erläutert
Angaben
Zeuginnen
geeignet
seien
Glaubhaftigkeit
Angaben
Nebenklägerin
erschüttern
Angeklagten
Fall
.
Urteilsgründe
ausreichend
großes
Zeitfenster
Tatbegehung
Verfügung
gestanden
habe
Ergebnis
gynäkologischen
Untersuchung
Erkenntniswert
besitze
vorläufige
Ergebnis
Beweisaufnahme
bezüglich
eingestellter
Tatvorwürfe
Glaubhaftigkeitsbedenken
ergebe
.
wird
Risiko
Falschdarstellung
Nebenklägerin
unter
bewusst
unbewusst
erfolgender
Entwicklung
falschen
Tatbildes
intensiven
Fragen
bildhafter
Vorstellungen
sexuellen
Handlungen
entsprechenden
Filmdarstellungen
Internet
nachvollziehbar
ausgeräumt
.
Auch
wäre
weiter
gehende
Plausibilitätskontrolle
Angaben
Tatgericht
erforderlich
gewesen
.
Fall
.
Urteilsgründe
sollen
sexuellen
Handlungen
Zeitdruck
wiederholtem
Blick
Angeklagten
Uhr
erfolgt
sein
;
sollen
aber
Angeklagte
Kind
Frühstück
Spaziergang
Hund
ausgelassen
haben
.
Fragwürdigkeit
Geschehens
wäre
gebotenen
Gesamtwürdigung
Blick
nehmen
gewesen
.
3
.
Senat
kann
ausschließen
Verurteilung
klagten
Rechtsfehlern
beruht
.
Krehl
Grube