You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

113 lines
908 B

BESCHLUSS
27
.
April
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
hier
:
Antrag
Verletzten
Zulassung
Nebenkläger
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Beiordnung
Rechtsanwalts
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
April
gemäß
§
397a
Abs.
StPO
Verbindung
§
Abs.
beschlossen
:
Verletzte
wird
Nebenkläger
lassen
.
Antrag
22
.
Oktober
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Beiordnung
Rechtsanwalt
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Verletzte
hat
Verkündung
Urteils
25
.
August
Anwaltsschriftsatz
22
.
Oktober
Landgericht
beantragt
Nebenkläger
zuzulassen
ferner
Prozesskostenhilfe
bewilligen
Rechtsanwalt
beizuordnen
.
Zulassung
Nebenkläger
ist
gerechtfertigt
§
Abs.
Nr.
.
Antrag
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Beiordnung
Rechtsanwalts
ist
abzulehnen
erforderlichen
Darlegung
wirtschaftlichen
Voraussetzungen
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
fehlt
§
397a
Abs.
Satz
§
Abs.
;
vgl.
Senat
Beschluss
10
Juli
NStZ-RR
.