You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

72 lines
650 B

BESCHLUSS
24
.
April
Strafsache
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
24
.
April
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
14
.
September
wird
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
7
.
Januar
unbegründet
verworfen
Maßgabe
tateinheitliche
Verurteilung
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
Fällen
Anklagepunkte
Urteilsgründe
entfällt
.
Übrigen
hat
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Krehl