You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

232 lines
1.9 KiB

BESCHLUSS
StR
1
.
April
Strafsache
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
1
.
April
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
3
Juli
aufgehoben
Unterbringung
Angeklagten
Sicherungsverwahrung
angeordnet
worden
ist
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
zugleich
Unterbringung
Sicherungsverwahrung
angeordnet
.
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
gestützte
Revision
Angeklagten
führt
Sachrüge
Aufhebung
Unterbringung
Sicherungsverwahrung
;
Übrigen
ist
offensichtlich
unbegründet
Abs.
.
Strafausspruch
begegnen
rechtlichen
Bedenken
.
II
.
hält
Anordnung
Unterbringung
Sicherungsverwahrung
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Zutreffend
hat
Landgericht
zwar
Art
.
Abs.
Satz
Art
.
316f
Abs.
Satz
EGStGB
Tatzeitraum
geltenden
§
StGB
.
Gesetzes
Neuordnung
Rechts
Sicherungsverwahrung
begleitenden
Regelungen
22
.
Dezember
.
Anwendung
gebracht
aber
bedacht
insoweit
Urteil
4
.
Mai
BVerfGE
Weitergeltungsanordnung
angeordnete
strikte
Verhältnismäßigkeitsprüfung
weiterhin
Anwendung
kommt
Urteil
24
.
Oktober
;
Urteil
11
.
März
.
Senat
kann
Ansicht
Generalbundesanwalts
ausschließen
Ermessen
Strafkammer
stehende
Anordnung
Unterbringung
Rechtsfehler
beruht
.
handelt
sexuellen
Übergriff
Angeklagten
erst
Jahre
alten
Kind
Hand
Beine
griff
Analbereich
anfasste
eher
unteren
Deliktsbereich
anzusiedelnde
Tathandlung
;
hat
Angeklagte
Haftentlassung
Jahre
bis
zu
gegenständlichen
Straftat
Jahr
strafrechtlich
zuschulden
kommen
lassen
.
Insoweit
ist
durchaus
möglich
Strafkammer
Zugrundelegung
engeren
Prüfungsmaßstabs
Anordnung
Unterbringung
abgesehen
hätte
.
Krehl