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85 lines
745 B

BESCHLUSS
10
.
Februar
Strafsache
versuchten
Mordes
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
.
Februar
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Verurteilten
Beschluss
Senats
16
.
Dezember
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Anhörungsrüge
ist
unbegründet
.
Senat
hat
Nachteil
Verurteilten
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
gehört
worden
wäre
noch
hat
berücksichtigendes
Vorbringen
Verurteilten
übergangen
.
Beschwerdeführer
ist
Stellungnahme
Generalbundesanwaltes
mögliche
Aufhebung
Maßregelausspruches
hingewiesen
worden
.
gegebenenfalls
resultierenden
rechtlichen
Konsequenzen
Klaren
war
zeigt
Schriftsatz
Verteidigerin
1
.
Dezember
.
Zurücknahme
Revision
ist
Entscheidung
Senates
Rechtsmittel
mehr
zulässig
gegenstandslos
.
Roggenbuck