BESCHLUSS 10 . Februar Strafsache versuchten Mordes 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 10 . Februar beschlossen : Anhörungsrüge Verurteilten Beschluss Senats 16 . Dezember wird Kosten zurückgewiesen . Gründe : Anhörungsrüge ist unbegründet . Senat hat Nachteil Verurteilten Tatsachen Beweisergebnisse verwertet gehört worden wäre noch hat berücksichtigendes Vorbringen Verurteilten übergangen . Beschwerdeführer ist Stellungnahme Generalbundesanwaltes mögliche Aufhebung Maßregelausspruches hingewiesen worden . gegebenenfalls resultierenden rechtlichen Konsequenzen Klaren war zeigt Schriftsatz Verteidigerin 1 . Dezember . Zurücknahme Revision ist Entscheidung Senates Rechtsmittel mehr zulässig gegenstandslos . Roggenbuck