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362 lines
2.8 KiB

BESCHLUSS
StR
14
.
März
Strafsache
versuchten
schweren
Raubes
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
14
.
März
gemäß
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
16
.
Februar
Maßregelausspruch
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
2
.
Strafausspruch
wird
ergänzt
Sache
erlittene
Auslieferungshaft
verhängte
Freiheitsstrafe
Verhältnis
angerechnet
wird
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
Maßgabe
verworfen
Angeklagte
versuchten
besonders
schweren
Raubes
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
schuldig
ist
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
versuchten
schweren
Raubes
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Unterbringung
Entziehungsanstalt
angeordnet
.
Sachrüge
gestützte
Revision
hat
Maßregelausspruchs
Erfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Abs.
.
1
.
Anordnung
Unterbringung
Entziehungsanstalt
§
StGB
hält
rechtlicher
Überprüfung
stand
.
Ausführungen
Landgerichts
belegen
erforderlichen
symptomatischen
Zusammenhang
Hang
Straftat
.
bloßen
Bezugnahme
Aussage
Sachverständigen
Tat
"
wahrscheinlich
"
zurückgehe
Angeklagte
Geld
"
Alkoholkonsum
benötigte
Lebensstil
gruppendynamischen
Effekten
unterlag
S.
ist
Symptomtat
sicher
festgestellt
.
kommt
Einschätzung
Sachverständigen
Urteilsgründe
getragen
wird
.
Vielmehr
stellt
Kammer
gebe
Anhaltspunkte
Angeklagte
Tat
Alkoholeinfluss
begangen
hat
S.
.
Auch
ansonsten
lassen
Feststellungen
Hinweise
ursächlichen
Zusammenhang
Alkoholabhängigkeit
Anlasstat
entnehmen
.
ist
Gefahr
Begehung
erheblicher
rechtswidriger
Straftaten
beziehende
Prognose
Annahme
Landgerichts
Alkoholkonsum
habe
"
bereits
dissozialen
Verhaltensformen
geführt
"
S.
tragfähig
begründet
.
Auch
Übrigen
enthalten
Feststellungen
Person
Vorstrafen
Tat
ausreichende
Grundlage
Annahme
Angeklagte
werde
Hangs
erhebliche
rechtswidrige
Straftaten
begehen
.
Schließlich
hat
Landgericht
Beurteilung
Erfolgsaussicht
Maßnahme
§
StGB
falschen
Maßstab
angewendet
.
kommt
"
"
aussichtslos
Sinne
§
Abs.
StGB
"
erscheint
S.
muss
§
Satz
StGB
hinreichend
konkrete
Aussicht
gegeben
sein
Behandlung
Entziehungsanstalt
erfolgreich
sein
wird
.
Gesamtzusammenhang
Urteilsgründe
lässt
auch
sicher
entnehmen
Landgericht
Beurteilung
Ergebnis
zutreffenden
rechtlichen
Maßstab
ausgegangen
ist
.
2
.
Schuldspruch
war
neu
fassen
§
Abs.
Nr.
StGB
qualifizierter
Raub
"
besonders
schwer
"
bezeichnen
ist
vgl.
NStZ
101
;
NStZ-RR
.
war
Urteilsformel
Meyer-Goßner
54
.
Aufl
.
§
.
mN
§
Abs.
Satz
StGB
aufzunehmen
erlittene
Auslieferungshaft
verhängte
Freiheitsstrafe
Verhältnis
vgl.
Senat
Beschluss
16
.
März
StR
;
StGB
.
Aufl
.
§
.
angerechnet
wird
.
3
.
Frage
Besetzung
verweist
Senat
Urteile
11
.
Januar
StR
8
.
Februar
.