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341 lines
2.8 KiB

BESCHLUSS
4
Juli
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
4
Juli
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
6
.
Juni
abgeändert
Angeklagte
Fall
.
Urteilsgründe
Fall
Anklageschrift
unerlaubten
Betäubungsmitteln
schuldig
ist
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Freispruch
Übrigen
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
unerlaubten
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
Beihilfe
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
unerlaubten
Betäubungsmitteln
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Hiergegen
richtet
Revision
Angeklagten
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
rügt
.
Rechtsmittel
führt
Schuldspruchänderung
Fall
.
Urteilsgründe
Fall
Anklageschrift
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Verfahrensrüge
ist
ausgeführt
unzulässig
Abs.
Satz
.
2
.
Schuldspruch
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fall
.
Urteilsgründe
Fall
Anklageschrift
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Feststellungen
Strafkammer
erhielt
Angeklagte
3
.
April
vorangegangener
Bestellung
gesondert
Verfolgten
S.
Kurier
Ecstasy-Tabletten
Preis
Euro
.
Ecstasy-Tabletten
verkaufte
Angeklagte
Anfang
beabsichtigt
gewinnbringend
weiter
.
Strafkammer
ist
Wege
Schätzung
Wirkstoffgehalt
Höhe
Gramm
Tablette
mithin
Gesamtwirkstoffgehalt
Höhe
Gramm
MDMA-Base
ausgegangen
.
Landgericht
getroffenen
Feststellungen
belegen
Überschreitung
Grenzwerts
"
geringen
Menge
"
EcstasyTabletten
Gramm
MDMA-Base
vgl.
Urteil
9
.
Oktober
StR
BGHSt
262
;
Beschluss
15
.
März
NStZ
381
;
Senat
Beschluss
5
.
August
.
Urteil
Senats
3
.
Dezember
BGHSt
ergibt
.
Senat
hat
dort
ausdrücklich
offen
gelassen
geringe
Menge
AmphetaminDerivate
Übereinstimmung
Amphetamin
geltenden
Grenze
Gramm
Base
herabzusetzen
sei
.
Angeklagte
ist
Fall
.
Urteilsgründe
Fall
Anklageschrift
nur
unerlaubten
Betäubungsmitteln
schuldig
Feststellungen
Strafkammer
Gewerbsmäßigkeit
Handelns
besonders
schwerer
Fall
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
Nr.
vorliegt
.
Senat
ändert
Schuldspruch
entsprechend
;
steht
.
geständige
Angeklagte
hätte
anders
geschehen
verteidigen
können
.
Fall
festgesetzte
Einzelstrafe
Monaten
wird
Schuldspruchänderung
berührt
.
weiteren
Fällen
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
Fälle
Anklageschrift
jeweils
verhängten
Einzelstrafen
Höhe
Monaten
deutlich
Grenze
geringen
Menge
liegenden
Wirkstoffmengen
kann
Senat
ausschließen
Strafkammer
zutreffender
rechtlicher
Würdigung
niedrigere
Einzelstrafe
erkannt
hätte
.
3
.
geringfügige
Erfolg
Revision
rechtfertigt
Angeklagten
teilweise
Kosten
Rechtsmittels
entlasten
§
Abs.
.
Krehl