BESCHLUSS 4 Juli Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. ECLI : : 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 4 Juli gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 6 . Juni abgeändert Angeklagte Fall . Urteilsgründe Fall Anklageschrift unerlaubten Betäubungsmitteln schuldig ist . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . 3 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Freispruch Übrigen unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen unerlaubten Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Beihilfe Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge unerlaubten Betäubungsmitteln Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt . Hiergegen richtet Revision Angeklagten Verletzung formellen materiellen Rechts rügt . Rechtsmittel führt Schuldspruchänderung Fall . Urteilsgründe Fall Anklageschrift ; Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . 1 . Verfahrensrüge ist ausgeführt unzulässig Abs. Satz . 2 . Schuldspruch unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fall . Urteilsgründe Fall Anklageschrift hält rechtlicher Nachprüfung stand . Feststellungen Strafkammer erhielt Angeklagte 3 . April vorangegangener Bestellung gesondert Verfolgten S. Kurier Ecstasy-Tabletten Preis Euro . Ecstasy-Tabletten verkaufte Angeklagte Anfang beabsichtigt gewinnbringend weiter . Strafkammer ist Wege Schätzung Wirkstoffgehalt Höhe Gramm Tablette mithin Gesamtwirkstoffgehalt Höhe Gramm MDMA-Base ausgegangen . Landgericht getroffenen Feststellungen belegen Überschreitung Grenzwerts " geringen Menge " EcstasyTabletten Gramm MDMA-Base vgl. Urteil 9 . Oktober StR BGHSt 262 ; Beschluss 15 . März NStZ 381 ; Senat Beschluss 5 . August . Urteil Senats 3 . Dezember BGHSt ergibt . Senat hat dort ausdrücklich offen gelassen geringe Menge AmphetaminDerivate Übereinstimmung Amphetamin geltenden Grenze Gramm Base herabzusetzen sei . Angeklagte ist Fall . Urteilsgründe Fall Anklageschrift nur unerlaubten Betäubungsmitteln schuldig Feststellungen Strafkammer Gewerbsmäßigkeit Handelns besonders schwerer Fall gemäß § Abs. Nr. Abs. Satz Nr. vorliegt . Senat ändert Schuldspruch entsprechend ; steht . geständige Angeklagte hätte anders geschehen verteidigen können . Fall festgesetzte Einzelstrafe Monaten wird Schuldspruchänderung berührt . weiteren Fällen Handeltreibens Betäubungsmitteln Fälle Anklageschrift jeweils verhängten Einzelstrafen Höhe Monaten deutlich Grenze geringen Menge liegenden Wirkstoffmengen kann Senat ausschließen Strafkammer zutreffender rechtlicher Würdigung niedrigere Einzelstrafe erkannt hätte . 3 . geringfügige Erfolg Revision rechtfertigt Angeklagten teilweise Kosten Rechtsmittels entlasten § Abs. . Krehl