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258 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
12
.
Dezember
Strafsache
Körperverletzung
Todesfolge
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
12
.
Dezember
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
18
.
Juni
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Urteil
28
Juli
Körperverletzung
Todesfolge
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Senat
hat
Beschluss
14
.
Dezember
Urteil
Strafausspruch
Feststellungen
aufgehoben
Sache
insoweit
neuer
Verhandlung
Entscheidung
zurückverwiesen
.
neu
entscheidende
Strafkammer
hat
Angeklagten
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Hiergegen
hat
Angeklagte
wiederum
Revision
eingelegt
Erfolg
hat
.
1
.
Strafkammer
hat
Werdegang
Person
Angeklagten
aufgehobene
Urteil
Bezug
genommen
Feststellungen
wörtlich
übernommen
optisch
eingerückt
.
Vorgehensweise
lässt
besorgen
Landgericht
Revisionsgericht
§
aufgehobene
Feststellungen
unzulässiger
Weise
neuen
Urteil
zugrunde
gelegt
hat
.
Feststellungen
Person
Angeklagten
namentlich
Lebenslauf
gehören
Straffrage
Aufhebung
Urteils
Senat
Strafausspruch
Feststellungen
umfassend
neu
befinden
war
Beschluss
9
.
Dezember
;
Meyer-Goßner
55
.
Aufl
.
§
.
.
Strafkammer
hat
zwar
Lebenslauf
Angeklagten
Marginalie
abweichende
Feststellung
getroffen
;
kann
hier
jedoch
geschlossen
werden
insoweit
Übrigen
eigenständig
inhaltsgleichen
Feststellungen
gelangt
ist
Ersturteil
.
2
.
Landgericht
ist
ausgegangen
Feststellungen
aufgehobenen
Urteils
Voraussetzungen
§
StGB
gebunden
ist
UA
.
ist
rechtsfehlerhaft
.
Frage
erheblich
verminderten
Schuldfähigkeit
gehört
Schuldspruch
allein
Strafausspruch
Beschluss
15
.
April
NStZ-RR
;
Meyer-Goßner
aaO
.
Feststellungen
waren
Entscheidung
Senats
14
.
Dezember
aufgehoben
so
Strafkammer
auch
insoweit
eigene
neue
Feststellungen
hätte
treffen
müssen
.
3
.
Senat
kann
moderaten
Strafe
ausschließen
Landgericht
noch
niedrigeren
Freiheitsstrafe
gelangt
wäre
Person
Angeklagten
§
StGB
eigene
Feststellungen
getroffen
hätte
.