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98 lines
942 B

BESCHLUSS
28
.
März
Strafsache
versuchten
Mordes
u.a.
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
28
.
März
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
4
.
August
klarstellend
neu
gefasst
Angeklagte
Herbeiführens
Sprengstoffexplosion
Tateinheit
gemeinschädlicher
Sachbeschädigung
Tateinheit
Diebstahl
unerlaubten
Besitzes
halbautomatischen
Kurzwaffe
Verschießen
Patronenmunition
Tateinheit
unerlaubtem
Besitz
Munition
Tateinheit
unerlaubtem
Umgang
explosionsgefährlichen
Stoffen
versuchten
Mordes
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
ist
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Wimmer
Grube