BESCHLUSS 28 . März Strafsache versuchten Mordes u.a. ECLI : : 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 28 . März gemäß Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 4 . August klarstellend neu gefasst Angeklagte Herbeiführens Sprengstoffexplosion Tateinheit gemeinschädlicher Sachbeschädigung Tateinheit Diebstahl unerlaubten Besitzes halbautomatischen Kurzwaffe Verschießen Patronenmunition Tateinheit unerlaubtem Besitz Munition Tateinheit unerlaubtem Umgang explosionsgefährlichen Stoffen versuchten Mordes Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt ist . weitergehende Revision Angeklagten wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerin Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Wimmer Grube