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61 lines
528 B

BESCHLUSS
18
.
Dezember
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
18
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
25
.
Juni
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Angeklagte
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
ist
.
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
hat
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Detter
Rothfuß