BESCHLUSS 18 . Dezember Strafsache schwerer räuberischer Erpressung 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 18 . Dezember gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 25 . Juni wird Maßgabe unbegründet verworfen Angeklagte Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt ist . Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung hat Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Detter Rothfuß