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75 lines
533 B

BESCHLUSS
6
.
Dezember
Strafsache
Totschlags
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
6
.
Dezember
beschlossen
:
Angeklagte
hat
Kosten
eingelegten
rechtswirksam
zurückgenommenen
Revision
Urteil
Landgerichts
29
.
April
tragen
§
Abs.
.
Angeklagten
waren
Nebenklägerin
Rechtsmittel
entstandenen
notwendigen
Auslagen
aufzuerlegen
;
Rechtsmittel
Nebenklägerin
war
ebenfalls
erfolglos
auch
dort
hatte
Entscheidung
§
Abs.
Satz
StPO
unterbleiben
vgl.
Beschluss
14
.
Januar
Abs.
Satz
Auslagenerstattung
;
Gieg
7
.
Aufl
.
.
.
Krehl
ECLI
:
: